Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
Lars73:
Dann warte doch die Abmahnung gelassen ab.
Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)
Die Bezahlung (auch rückwirkend) machst du schriftlich geltend. (Noch heute weil Ansprüche nach 6 Monaten verfallen.
Wenn man nicht zahl dann halt Lohnklage.
Sinnvoll ist sich Arbeitsrechtsschutz zu verschaffen. Da der Konflikt schon begonnen hat sind Gewerkschaften die bessere Chance tatsächlich noch Rechtsschutz zu erlangen.
BAT:
--- Zitat von: Lars73 am 26.02.2021 09:24 ---
Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)
--- End quote ---
Nur mal am Rande: es gibt Zuschläge am Samstag nach 13 Uhr? Was soll der Unfug denn?
Spid:
Es bleibt so einfach:
--- Zitat von: Spid am 25.02.2021 22:06 ---Lohnklage erheben und somit die Anordnung sauer machen. Wenn man schon beim ArbG den Antrag einreicht, kann man auch gleich einen Feststellungsantrag einreichen, der auf die Unrechtmäßigkeit der Anordnung gerichtet ist, da zu vermuten steht, daß der PR/BR bei der Anordnung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Wenn man lustig drauf ist, kann man noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragen, dem AG bis zur Entscheidung die Anordnung zu untersagen.
--- End quote ---
Der AG wird entweder behaupten, die Arbeitsstunden seien nicht angeordnet, dann sind sie auch nicht zu leisten - oder er behauptet die Anordnung, dann sind sie zu vergüten. Und selbst wenn der AG ersteres behauptet, läßt sich wahrscheinlich dennoch die Vergütung erstreiten.
Kaiser80:
--- Zitat von: Bastel am 26.02.2021 09:23 ---
Tja, das ist das Problem und deshalb wirst du auch keine Zuschläge bekommen. Entweder schrifltich geben lassen oder nicht machen.
--- End quote ---
Das Problem ist die TE selbst bzw ihr (noch) fehlender Mut. Nach der SV ist auch die "Beweislage" recht klar.
Der Zweite Satz ist ein recht gefährlicher Hinweis der mit sicherheit zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur (fristlosen) Kündigung rechtfertigt.
Was zu tun ist haben Lars73 und Spid ja hinreichend dargelegt.
Martinar:
Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.
Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version