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Ausgleich Überstunden

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Amiga:
Hallo,

meine Frage wird einfach zu beantworten sein und deshalb frage ich gern mal nach. Spid wird das vermutlich sofort wissen.

Wenn der Arbeitgeber Arbeit am Wochenende anordnet und diese nicht mit Freizeit in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden, werde diese Stunden zu Überstunden.

Eigentlich schreibst du Spid immer, dass diese Stunden bis Ende der Folgewoche mit Freizeit ausgeglichen werden müssen, weil sie sonst zu bezahlen sind.

Das steht auch so im TV unter § 7 Sonderformen der Arbeit, Abs. (7).

Allerdings irritiert mich hier unser zu führender Nachweis. Dieser besagt, dass eine monetäre Abgeltung der Überstunden nur erfolgen kann, wenn diese nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach ihrer Entstehung durch Freizeit ausgeglichen werden. Dazu soll der Vorgesetzte eine Bestätigung geben.

Abgesehen davon, dass ich diesen Satz von mehreren Rechtschreibfehlern beseitigen musste, widerspricht das doch vollkommen dem TV. Seltsam ist es auch deshalb, weil ich die Folgewoche mit Zeitangaben machen muss. Denn genau das ist ja der Nachweis für den Freizeitausgleich.

Entweder die haben das Formular irgendwoher kopiert und macht hier keinen Sinn oder es gilt für Beamte oder was auch immer.

Hat einer eine Idee?

Spid:
Ob es sich um Überstunden (§7 Abs. 7 TVÖD) handelt und für diese Zuschläge (§8 Abs. 1 TVÖD) zu zahlen sind und ob die Überstunden selbst finanziell auszugleichen sind (§43 Abs. 1 BT-V), sind zwei unterschiedliche Regelungsgegenstände.

Amiga:
Och nö, echt jetzt? Das bedeutet, Überstunden sind es recht schnell nach einer Folgewoche ohne Freizeitausgleich und die haben dann eine gesonderte Stellung wie zum Beispiel, dass diese nicht mehr verfallen können.

Aber einfach so auszahlen geht erst, wenn ich hier quasi drei Monate ohne Freizeitausgleich meine Arbeit verrichte. Das würde ja bedeuten, ich kann nicht mal einen Tag in drei Monaten eher gehen und vielleicht nur 32 Stunden in einer Woche arbeiten, weil die Überstunden dann ja quasi schon ausgeglichen sind? Oder wäre das nur ein Abbau von Mehrarbeit in dem Fall? Muss der Ausgleich der angeordneten Überstunden mittels Freizeit also immer angeordnet werden?

Spid:
Mehrarbeit kann nur von Teilzeitbeschäftigten geleistet werden. Gleitzeitregelungen werden durch Überstunden weder berührt noch könnten Überstunden auf einem Gleitzeitkonto gebucht werden. Sie können nur auf einem Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD gebucht werden. Die Inanspruchnahme einer Gleitzeitregelung berührt Überstunden mithin in keinster Weise.

Amiga:
OK, dann muss ich mich drei Monate in Geduld üben. Vorher zahlt das mein AG bestimmt nicht aus. Aber gut zu wissen, dass ich trotzdem mein Gleitzeitguthaben nutzen kann, ohne dass die Überstunden davon berührt werden.

Ich bin nicht Teilzeitbeschäftigter, sondern mache einfach im Mittel meine 39h. Es sei denn, hier wird mal was angeordnet so wie jetzt. So ein Arbeitszeitkonto mit faktorisierter Buchung haben wir hier nicht und wäre bei dem eingesetzten mittelalterlichen System so auch nicht möglich. Allerdings dachte ich, dass wenn ich in der Woche freiwillig mal etwas mehr arbeite, dass es dann Mehrarbeit sei.

Besten Dank Spid. Das war gut.

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