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Ausgleich Überstunden

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Spid:
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten.

WasDennNun:

--- Zitat von: Amiga am 27.02.2021 11:36 --- Allerdings dachte ich, dass wenn ich in der Woche freiwillig mal etwas mehr arbeite, dass es dann Mehrarbeit sei.

--- End quote ---
Das sind dann doch einfach nur Gleitzeitstunden.
Es ist ja auch keine Mehrarbeit, weil du ja nicht mehr arbeitest, sondern zu einem anderen Zeitpunkt  8)
Und es sind keine Überstunden, weil sie nicht Über sind.  :P

Novus:

--- Zitat von: Spid am 27.02.2021 11:45 ---Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten.

--- End quote ---

Moment, war da nicht was - wir vergüten Mehrarbeit seit letztem Jahr wie Überstunden - gabs da nicht ein Urteil, dass feststellte: Mehrarbeit muss anders behandelt/vergütet werden?

EDIT: Oder handle ich wiedermal rechtsbrüchig wenn ich meinen Teilzeitlern Mehrarbeit wie Überstunden bezahle?

Isie:
Angeordnete Mehrarbeit wird meines Wissens seit einigen Jahren mit dem normalen Entgelt vergütet.

Spid:
Der TVÖD unterscheidet weiterhin zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Aufgrund der BAG-Rechtsprechung dazu ist eine unterschiedliche Vergütung von qualifizierten Mehrarbeitsstunden - bloße Anordnung genügt nicht, es muß wie bei Überstunden das Zeitmoment hinzutreten - und Überstunden jedoch nicht haltbar. Das ändert aber nichts an den tariflichen Begrifflichkeiten.

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