Die Antwort auf deine Fragen, es liest sich wie ein ganz allgemein gehaltener AV, ohne das auf eine Tätigkeit eingegangen wird.
Zitat von: aneb am 01.03.2021 17:37Die Antwort auf deine Fragen, es liest sich wie ein ganz allgemein gehaltener AV, ohne das auf eine Tätigkeit eingegangen wird. Genau deswegen wurdest du gebeten zu schildern, wie dein Arbeitgeber die übertragenen Tätigkeiten beschrieben hat.Dann könnte ich dir mehr sagen, ob eine Chance für eine E 7 bestehen könnte. Die Eingruppierung der bisherigen Stelleninhaberin wäre dafür allenfalls ein Indiz.
Nachweispflicht nach §2 NachwG bzw. bei Tätigkeitsänderung §3 NachwG
Eine Frage noch! Da ich nun meine Tätigkeiten zeitgenau aufgelistet und meine Stellenbeschreibung selbst verfasst habe, in welcher EG seht ihr die Stelle? Möchte mich nicht blamieren und nicht unvorbeitet zum "Wer bietet weniger gehen".VG und Danke