Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenübernahme bei geringerer EG
Schleicher1989:
Guten Morgen,
ich bin aktuell tätig als IT-Administrator. Meine Stelle ist bewertet mit 9a. Hier bin ich aktuell auch eingruppiert.
Nun hört unser IT-Leiter zum Jahresende rentenbedingt auf. Er hat vor ein paar Monaten seine Stelle bewerten lassen. Hier wurde diese Stelle bewertet mit EG11. Dieses Gehalt bekommt er auch.
Nun wurde die Stelle intern ausgeschrieben und ich habe mich erfolgreich darauf beworben. Jedoch habe ich nun gehört, dass ich dann nicht in EG 11, sondern in EG 10 eingruppiert werden soll, obwohl die Stelle ja eig mit 11 bewertet ist.
Kann ich hier etwas gegen tun bzw. gibt es hier jemanden, der Erfahrungen mit solch einer Situation hat?
Freundliche Grüße
Schleicher1989
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. Nichts in der Schilderung läßt auch nur vermuten, daß E10 nicht die zutreffende Eingruppierung sei.
Kommunalgenie:
Mit der Sachverhaltsschilderung könnte man spekulieren, dass eventuell die Qualifikation in der Person fehlt und die Eingruppierung daher eine Entgeltgruppe niedriger stattfindet.
Schleicher1989:
Bzgl. der Qualifikation, der alte Stelleninhaber hat einen Techniker, ich bin geprüfter IT-Pofessional, also beides im DQR Niveau 6 also gleich einem Bachelor.
Spid:
Nein. Der DQR ist völlig bedeutungslos - im allgemeinen wie insbesondere im TVÖD.
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