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Stellenübernahme bei geringerer EG

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Spid:
Da es in diesem Bereich keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt, kann man auch nicht von ihr befreit werden.

WasDennNun:
Richtig, außerdem: Wenn interessieren die Fg, wenn die auszuübenden Tätigkeiten beide Fgs erfüllen?

Davon ab, wenn der IT-Leiter 3 EG10er durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt hat, wäre es ja sogar eine EG12 Stelle


--- Zitat von: Schleicher1989 am 02.03.2021 08:43 ---Kann ich hier etwas gegen tun bzw. gibt es hier jemanden, der Erfahrungen mit solch einer Situation hat?

--- End quote ---
Du kannst grundsätzlich folgendes tun:
Stelle annehmen, dir eine Rechtsmeinung darüber bilden, welche EG korrekt wäre, diese dann einfordern, notfalls per Klage.

Alternative:
Stelle nur übernehmen, wenn sie dir die EG zahlen, die du für diese Tätigkeit haben willst.

Spid:
Falls die auszuübende Tätigkeit das tut, ist das zutreffend. Das wird überwiegend auch der Fall sein, es ist aber nicht zwingend so.

Schleicher1989:
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Bzgl. der Fallgruppen kann ich aktuell keine Auskunft geben.

Auch bgzl. der unterstellten Kollegen, es sind in Summer später 3, jedoch nicht in EG 10.

Ich denke mal, ich werde mich an den Rat von WasDennNun halten und einen seiner beiden Vorschläge umsetzen.

Gruß, Schleicher

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