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[Allg] Auswirkung einer Psychotherapie auf Beamtenlaufbahn

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Apfelbaum:

--- Zitat von: Organisator am 17.03.2021 08:16 ---
--- Zitat von: Apfelbaum am 17.03.2021 07:39 ---Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden. Vielleicht kann ich es wagen, einfach bei der Beilhilfe nachzufragen, ob sich eine Therapie negativ auswirken könnte? Eine solche Anfrage würde ja sicher nirgends gespeichert und an Entscheidungsträger weitergegeben, oder?

--- End quote ---

Wenn man die Ursprungsfrage und die zahlreichen Antworten darauf liest kannst Du doch die o.g. Frage nicht ernst meinen.

Entweder hast du alle Hinweise in den Antworten ignoriert oder nicht verstanden. Beides ist keine gute Voraussetzung für ein auf Dauer ausgelegtes Beamtenverhältnis.

--- End quote ---

Wie meinst du das? Du gibst wirklich nur Mist von dir. Warum antwortest du überhaupt? Ist dir so langweilig?
Wenn es dir nicht begreiflich ist, dass ich auf Nummer Sicher gehen will, bevor ich eine solche Anfrage bei der Beihilfe stelle, dann tuts mir leid für dich. Hier wäre hilfreich zu sagen, woraus sich ergibt, dass die Beihilfe keine Angabe weitergibt. Diese hilfreiche Information lieferst du leider nicht

Apfelbaum:

--- Zitat von: Mask am 17.03.2021 08:26 ---
--- Zitat von: Apfelbaum am 17.03.2021 07:39 ---
--- Zitat von: oooeuleooo am 12.03.2021 21:35 ---Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.

--- End quote ---

Hast du den Thread und die Antworten darin gelesen ?

1) Die Beihilfe gibt grundsätzlich und generell nie Daten heraus.

2) Du bist beim Amtsarzt zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet. Solltest du hingegen lügen / etwas böswillig verschweigen ist die Behörde verpflichtet (!!!) die Ernennung zurückzunehmen (vgl. hierzu  § 12 Abs. 1 BeamtStG / § 14 Abs. 1 BBG)

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Warum fragst du, ob ich die Antworten gelesen habe? Es kommt für mich nicht in Frage, beim Amtsarzt eine Therapie zu verschweigen. Dass nichts rauskommt, wenn ich es verschweige, spielt für meine Überlegungen also keine Rolle.
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Organisator:

--- Zitat von: Apfelbaum am 17.03.2021 11:02 ---Wie meinst du das?

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Lies die zahlreichen Antworten im Thread und hinterfrage, welchen Sinn deine erneute Frage haben kann. Dann formuliere die Frage neu.

Ansonsten zum Nachdenken:
- Wenn du dem Amtsarzt nichts verschweigen willst, warum keinen Beihilfeantrag stellen?
- Bei der Beihilfestelle meldet man nichts sondern reicht Rechnungen ein
- Die Beihilfestelle prüft die abgerechnete ärztliche Leistung und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit
- Was soll eine wie auch immer geartete Anfrage bei der Beihilfestelle bewirken?
- Wie sollte diese Anfrage negative Auswirkungen haben?

Apfelbaum:

--- Zitat von: Organisator am 17.03.2021 11:21 ---
--- Zitat von: Apfelbaum am 17.03.2021 11:02 ---Wie meinst du das?

--- End quote ---

Lies die zahlreichen Antworten im Thread und hinterfrage, welchen Sinn deine erneute Frage haben kann. Dann formuliere die Frage neu.

Ansonsten zum Nachdenken:
- Wenn du dem Amtsarzt nichts verschweigen willst, warum keinen Beihilfeantrag stellen?
- Bei der Beihilfestelle meldet man nichts sondern reicht Rechnungen ein
- Die Beihilfestelle prüft die abgerechnete ärztliche Leistung und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit
- Was soll eine wie auch immer geartete Anfrage bei der Beihilfestelle bewirken?
- Wie sollte diese Anfrage negative Auswirkungen haben?

--- End quote ---

Schade, du lieferst nach wie vor keinen Beleg dafür, dass die Beihilfe nichts weitergibt. Hier wüsste ich gern Verbindliches. Wer etwas weiß, gerne hier schreiben, vielen Dank.
Wenn du mich fragst, warum ich keinen Beilhlfeantrag stellen sollte, wenn ich dem Amtsarzt nichts verschweigen möchte, dann, tut mir leid, hast du meine Anfrage gar nicht verstanden. Denn meine Frage ist nicht, ob man dem Amtsarzt etwas verschweigen darf, sondern ob sich eine ordnungsgemäß gemeldete THerapie negativ auf die Verbeamtung auswirken kann.
Es gab hier einige gute und hilfreiche Antworten, aber deine gehören nicht dazu, du musst wirklich nicht weiter antworten

EiTee:
Meine Güte, du bekommst hier hinreichend qualifizierte Antworten und bist dennoch nicht zufrieden.

Du willst es verbindlich? dann nerv doch hier nicht rum sondern ruf bei der Beihilfestelle an und frag nach, gib dich halt als Frau Müller aus oder verfass eine E-Mail über einen anderen Namen.

Der Aufwand den du hier betreibst und die nicht vorhandene Dankbarkeit, den Personen gegenüber, die Dir hier antworten ist ein schlechter Witz. Also sei mal ein bisschen effizient und melde dich direkt bei der Beihilfe. Du hast dann Gewissheit und wir unsere Ruhe.

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