Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Auswirkung einer Psychotherapie auf Beamtenlaufbahn
Wdd3:
EiTee hat es sehr nett formuliert. Dem schließe ich mich an.
Allerdings möchte ich noch anmerken das deine ignorante Art und deine beleidigenden Kommentare dich geradezu prädestinieren auf einigen Ämtern die Bürger-Fragen bearbeiten, einen adäquaten Beamten-Posten zu besetzen. ???
Schmitti:
--- Zitat von: Apfelbaum am 17.03.2021 07:39 ---Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.
--- End quote ---
Schau dir mal die für dich geltenden Beihilferegelungen an. Bei Psychotherapien gibt es z.B. in RLP die Voraussetzungen, dass die Beihilfestelle diese schon vor Behandlungsbeginn anerkennen muss, damit sie überhaupt beihilfefähig ist, der Therapeut muss Voraussetzungen erfüllen und ein vertrauensärztlicher Gutachter muss die Notwendigkeit bestätigen. Im Einzelfall oder z.B. bei wenigen Sitzungen, die die weitere Therapie erstmal abklären, gibt es Ausnahmen, und in deinem Land kann es natürlich auch alles wieder anders sein.
Eine bloße Meldung an die Beihilfe (im Haus oder extern bearbeitet?) kann also von gar nix bis hin zu folgendem umfangreicheren Schriftwechsel erstmal alles bedeuten. Wobei eine anonyme Meldung oder Nachfrage dich auch nicht weiterbringen wird, wie eine eigene Recherche in den für dich geltenden Beihilfevorschriften. Denn auf nichts anderen kann und wird die Beihilfestelle dann verweisen.
Für die Frage, wie sich das auf die Beamtenlaufbahn überhaupt auswirkt, ist die Beihilfestelle im Übrigen kein sinnvoller Ansatzpunkt.
Apfelbaum:
--- Zitat von: EiTee am 17.03.2021 11:43 ---Meine Güte, du bekommst hier hinreichend qualifizierte Antworten und bist dennoch nicht zufrieden.
Du willst es verbindlich? dann nerv doch hier nicht rum sondern ruf bei der Beihilfestelle an und frag nach, gib dich halt als Frau Müller aus oder verfass eine E-Mail über einen anderen Namen.
Der Aufwand den du hier betreibst und die nicht vorhandene Dankbarkeit, den Personen gegenüber, die Dir hier antworten ist ein schlechter Witz. Also sei mal ein bisschen effizient und melde dich direkt bei der Beihilfe. Du hast dann Gewissheit und wir unsere Ruhe.
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du hast auch so deine Ruhe, da du ja nie angesprochen wurdest
Apfelbaum:
--- Zitat von: Wdd3 am 17.03.2021 11:58 ---EiTee hat es sehr nett formuliert. Dem schließe ich mich an.
Allerdings möchte ich noch anmerken das deine ignorante Art und deine beleidigenden Kommentare dich geradezu prädestinieren auf einigen Ämtern die Bürger-Fragen bearbeiten, einen adäquaten Beamten-Posten zu besetzen. ???
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kannst du die Ignoranz und die beleidigen Kommentare benennen? Dann werde ich mich gerne entschuldigen. Danke
Apfelbaum:
--- Zitat von: Schmitti am 17.03.2021 12:25 ---
--- Zitat von: Apfelbaum am 17.03.2021 07:39 ---Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.
--- End quote ---
Schau dir mal die für dich geltenden Beihilferegelungen an. Bei Psychotherapien gibt es z.B. in RLP die Voraussetzungen, dass die Beihilfestelle diese schon vor Behandlungsbeginn anerkennen muss, damit sie überhaupt beihilfefähig ist, der Therapeut muss Voraussetzungen erfüllen und ein vertrauensärztlicher Gutachter muss die Notwendigkeit bestätigen. Im Einzelfall oder z.B. bei wenigen Sitzungen, die die weitere Therapie erstmal abklären, gibt es Ausnahmen, und in deinem Land kann es natürlich auch alles wieder anders sein.
Eine bloße Meldung an die Beihilfe (im Haus oder extern bearbeitet?) kann also von gar nix bis hin zu folgendem umfangreicheren Schriftwechsel erstmal alles bedeuten. Wobei eine anonyme Meldung oder Nachfrage dich auch nicht weiterbringen wird, wie eine eigene Recherche in den für dich geltenden Beihilfevorschriften. Denn auf nichts anderen kann und wird die Beihilfestelle dann verweisen.
Für die Frage, wie sich das auf die Beamtenlaufbahn überhaupt auswirkt, ist die Beihilfestelle im Übrigen kein sinnvoller Ansatzpunkt.
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Vielen Dank, ja, ich muss wohl einfach mal in den Vorschriften nachlesen, um ganz sicher zu gehen. Kann man natürlich auch nicht erwarten, dass jemand solche Spezialvorschriften griffbereit hat. Hatte mich aber auch schon gefragt, ob die Beihilfestelle Fragen nach der Auswirkung überhaupt beantworten kann. Vermutlich hast du recht und sie kann es nicht.
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