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[BB] Vom Beamten zu TV-L: Urlaub mitnehmen?
muschelmann:
Hallo allerseits,
ich werde in absehbarer Zeit meinen Beamtenstatus (Land Brandenburg) aufgeben, um bei der gleichen Behörde als Tarifbeschäftigter tätig zu werden. Kann ich meinen noch nicht genommenen Resturlaub "mitnehmen"? Nach § 10 Abs. 2 S. 3 EUrDbV verfällt der jedoch bei Entlassung. Gibt es ggf. eine Ermessensgrundlage, diesen Urlaub trotzdem mitzunehmen? Wie gesagt, die Behörde bleibt ja dieselbe.
Kleeblatt:
Dem Wortlaut des Gesetzes nach ist das eine Ist Vorschrift, ergo kein Ermessen.
muschelmann:
Das ist mir klar - aber ggf. gibt es ja eine Regelung für Tarifbeschäftigte, dass Urlaubsansprüche aus vorhergehenden Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst übernommen werden können. Im TV-L findet sich dazu nichts, aber man weiß ja nie, ob es nicht noch andere Rechtsquellen bzw. Verwaltungsvorschriften gibt, die da einen Spielraum eröffnen...
Bastel:
Darf ich fragen weshalb du wechselst?
muschelmann:
--- Zitat von: Bastel am 06.03.2021 15:17 ---Darf ich fragen weshalb du wechselst?
--- End quote ---
Interessantere Aufgaben und bessere Bezahlung ;-)
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