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[BB] Vom Beamten zu TV-L: Urlaub mitnehmen?
BüroLurchNRW:
--- Zitat von: muschelmann am 06.03.2021 13:01 ---Hallo allerseits,
ich werde in absehbarer Zeit meinen Beamtenstatus (Land Brandenburg) aufgeben, um bei der gleichen Behörde als Tarifbeschäftigter tätig zu werden. Kann ich meinen noch nicht genommenen Resturlaub "mitnehmen"? Nach § 10 Abs. 2 S. 3 EUrDbV verfällt der jedoch bei Entlassung. Gibt es ggf. eine Ermessensgrundlage, diesen Urlaub trotzdem mitzunehmen? Wie gesagt, die Behörde bleibt ja dieselbe.
--- End quote ---
Hallo muschelmann!
Mich würde auch sehr interessieren welche Auswirkungen diese Entscheidung hat (Pensions / Rente), wieviel Unterschied ist das bei dir im Monat, dass sich der Wechsel so lohnt? Ich habe auch schon mal mit dem Gedanken gespielt...aber bisher nirgends Erfahrungswerte in diese Richtung gefunden. Oft wird ja umgekehrt gewechselt :D
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