Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bewerbung auf EG 11 Stelle mit Abschluss Dipl. Handdlslehrerin
Frau Jacob:
Das hatte ich nicht dazu geschrieben aber ja sie ist geöffnet für vergleichbare Abschlüsse. Entschuldigung, aber daher kommt ja meine Frage. Wo ist geregelt was vergleichbar ist 😔
Spid:
Wie bereits ausgeführt, gibt es keine Stelle, die derlei allgemeinverbindlich regeln könnte - und in Ermangelung einer Stelle, die die Regelung treffen könnte, gibt es auch keine Regelung. Was der AG als vergleichbar erachtet, ist in dessen Ermessen (bzw. dessen, durch den er handelt) gestellt.
Börnie:
Wie Spid schon richtig ausführte, gibt es keine allgemein gültige Regelungen und jeder AG ist frei, welche Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden.
Bei den Arbeitgebern aus dem ö.D. mit denen ich zu tun habe, gab es in den letzten Jahren eher den Trend das Thema "Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen" immer exzessiver auszuleben. Hat aber auch natürlich etwas mit dem berühmten "Fachkräftemangel" zu tun.
Ob der von Dir gefragte Arbeitgeber das genauso sieht wirst Du aber natürlich nur erfahren, wenn Du Dich auf die Stelle beworben hast und er dich nimmt...
Pauli II:
Versuche doch einfach einmal unter Arbeitsagentur - Berufenet die Berufsbilder/Studiengänge zu vergleichen. Möglicherweise findest Du ja dann zu einer Antwort
mohlo:
Evtl. hilft ein Blick in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)?
https://www.dqr.de/content/2316.php
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version