Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe
WasDennNun:
--- Zitat von: Vasja am 07.03.2021 16:21 ---
--- Zitat von: Spid am 07.03.2021 12:29 ---Sofern in der Ausschreibung als konstitutive Voraussetzung der staatlich geprüfte Techniker gefordert war und keine Öffnung für andere Abschlüsse angegeben war, dürfte ein öffentlicher AG Dich nicht bei der Stellenbesetzung berücksichtigen.
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Das war auch anfänglich der Fall, jedoch passen alle bisher eingeladenen Bewerber mit Techniker-Ausbildung nicht auf die Stelle oder sind abgesprungen. Jetzt "darf" man wohl auch höherqualifizierte Bewerber einladen, es wurde aber schon vorgefühlt, ob man auch für E9a arbeiten würde... Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, man darf mich bei der Stellenbesetzung berücksichtigen, aber nicht entsprechend der Ausschreibung bezahlen...
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Da du die Bedingungen der Ausschreibung nicht erfüllst, dürfte man dich nicht berücksichtigen (Halt wieder mal Looser PA, die solche Ausschreibungen verfassen)
Jetzt haben sie das Problem, dass sie (sofern du nicht tariflich ein "sonstiger Beschäftigter" bist) dich nur eine EG niedriger Eingruppierung können, wg. fehlende Voraussetzung in der Person. Soweit tariflich in sich schlüssig und korrekt.
(und typisch Personaler, die nicht mitdenken können)
--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 07.03.2021 13:30 ---Du bekommst die Stelle und man zahlt dir das Entgelt einer EG wie man sich es denkt.
Wo du dann tatsächlich eingruppiert bist: irrelevant, solange man sich einig ist.
Also mein Rat:
Wenn die dich wollen, sollen sie dir die 9b zahlen, wie die das hinbekommen: Deren Problem !
Möglichkeiten gibt es da eine Menge.
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Die tatsächliche EG ist mir auch völlig egal, solange das Gehalt stimmt.
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Das hättest du in deinem Eingangsthread auch in der Deutlichkeit schreiben müssen, damit so ein Mensch wie Spid das auch versteht/erkennt.
Denn Spid hat diese Fähigkeit nicht, zwischen den Zeilen zu lesen, für Ihn zählt alleine das geschrieben Wort in seiner Wortbedeutung.
--- Zitat ---An welche Möglichkeiten hast Du da gedacht? so dass der FB das auch gegenüber der Personalstelle argumentieren kann. Die scheinen da etwas ratlos zu sein...
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Traurig aber ständige Realität.
In deinem Fall sollen sie einfach mal akzeptieren, dass man dich als sonstiger Beschäftigter bezahlen kann (@ Spid egal ob es eine gerichtliche Überprüfung standhält ob man es auch ist) ohne dass es offensichtlich fehlerhaft wäre. (Sie stellen ja nicht einen Unausgebildeten auf die Techniker stelle.)
Die sollen einfach das machen, was sie sonst zu Ungunsten der Angestellten auch gerne machen, sich irren.
Denn umgekehrt haben sie ja kein Problem fehlerhaft zuarbeiten, denn eigentlich müssten sie neu ausschreiben, da du ja nicht im Verfahren berücksichtigt werden kannst, aber das bedeutet ja für sie wieder Arbeit, da haben sie plötzlich kein Problem bewusst fehlerhaft zu arbeiten.
--- Zitat ---Denkst du da an die "übertarifliche Arbeitsmarktzulage zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften"?
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Das wäre auch eine Möglichkeit
--- Zitat ---Wenn man nun mit 9a einsteigt und dann Tätigkeiten übertragen bekommt, die entsprechend §14 zu einer höheren EG führen, müsste ich mich wohl selbständig um eine höhere Eingruppierung kümmern. Das passiert ja nicht automatisch...Müsste diese Übertragung irgendwie schriftlich festgehalten werden?
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Das wäre nicht der Weg.
Ein Weg wäre: Einstellung in die EG9a, Zulage zum Entgelt der 9b, nach einiger Zeit (z.B. doppelte Zeit der Ausbildung des Technikers) und dann zu einem passenden Zeitpunkt (damit keine Stufenlaufzeit verloren geht) stellen sie dann doch endlich fest, dass du ein sonstiger Beschäftigter bist. Und du bekommst die Höhergruppierung und die Zulage fällt weg.
Nachteil für dich:
Das kann man nicht vertraglich fixieren, sowohl die Zulage ist widerruflich, als auch die Erkenntnis ob du sB bist, ist zunächst nur goodwill, bis zu dem Zeitpunkt wo du eine Eingruppierungsfeststellungsklage machst, um vom Gericht feststellen zu lassen, ob du ein sB bist (das könntest du als weitere Variante auch direkt nach Einstellung, Ende Probezeit machen).
Lars73:
Wobei Eingruppierungsklagen zur Feststellung des sonstigen Beschäftigten eine sehr geringe Erfolgsaussicht haben. Hängt hier von dem vorhandenen Studium ab.
Letztlich ist die Sache doch einfach. Man kommt nur für XY. Wenn der Arbeitgeber dies nicht bieten kann oder will sucht man sich halt was anderes.
Spid:
Das Problem beim "Irren" des AG ist doch einfach, daß er seinen "Irrtum" jederzeit wieder korrigieren kann.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 08.03.2021 07:35 ---Letztlich ist die Sache doch einfach. Man kommt nur für XY. Wenn der Arbeitgeber dies nicht bieten kann oder will sucht man sich halt was anderes.
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Sehe ich auch so, hat nur einen Haken, die "faulen" oder "unfähigen" Personaler sind leider oftmals nicht in der Lage solche Wege selbstständig zu finden. Wodurch dem AG gute Kräfte flöten geht, weil er schlechte Kräfte dort einsetzt.
Es gibt natürlich auch AG, die diesen Weg nicht gehen wollen, da ist es dann alles paletti.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 08.03.2021 08:00 ---Das Problem beim "Irren" des AG ist doch einfach, daß er seinen "Irrtum" jederzeit wieder korrigieren kann.
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Nein, dass ist kein Problem, das ist ganz normales Lebensrisiko und hat uU etwas mit Vertrauen zu tun.
Wenn der AG mich üT bezahlen will und es sich dann anders überlegt, dann verliert er halt seinen AN.
Andererseits kann man dem nur begegnen, in dem man in seinen AV reinschreiben lässt:
A) dass man Tätigkeiten übertragen bekommt, die mindestens zur Egx führen.
oder/und
B) Das man ein Entgelt der EGx erhält und man keinen allgemeingültigen Verweis auf das Tarifgedöns macht.
Als nicht gewerkschaftlich, organsierter AN, man muss sich ja nicht auf die EGO und so was einlassen, wenn man einen AV unterschreibt.
Davor schrecken die PAs aber noch mehr zurück.
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