Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe
Spid:
Natürlich kann man immer Untreue ins Spiel bringen, wenn es um das Entgelt geht. Das hat aber weder etwas mit der Eingruppierung zu tun noch etwas mit dem zitierten Passus.
WasDennNun:
Untreue, kann ich nicht erkennen.
Und übertariflich zu zahlen ist idR nicht verboten. Zulagen sind es auch nicht.
Und ob du es glaubst oder nicht: Die meisten TBs interessiert Ihre Eingruppierung nicht, sondern das Entgelt welches auf dem Konto landet.
Spid:
Ob Du etwas erkennen kannst, ist völlig unbeachtlich. Glaube ist etwas für die Kirche, die Frage des TE richtete sich auf die Eingruppierung. Selbst wenn sie es nicht täte, hätten Deine Ausführungen nichts mit dem zitierten Passus zu tun.
Vasja:
--- Zitat von: Spid am 07.03.2021 12:29 ---Sofern in der Ausschreibung als konstitutive Voraussetzung der staatlich geprüfte Techniker gefordert war und keine Öffnung für andere Abschlüsse angegeben war, dürfte ein öffentlicher AG Dich nicht bei der Stellenbesetzung berücksichtigen.
--- End quote ---
Das war auch anfänglich der Fall, jedoch passen alle bisher eingeladenen Bewerber mit Techniker-Ausbildung nicht auf die Stelle oder sind abgesprungen. Jetzt "darf" man wohl auch höherqualifizierte Bewerber einladen, es wurde aber schon vorgefühlt, ob man auch für E9a arbeiten würde... Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, man darf mich bei der Stellenbesetzung berücksichtigen, aber nicht entsprechend der Ausschreibung bezahlen...
--- Zitat von: WasDennNun am 07.03.2021 13:30 ---Du bekommst die Stelle und man zahlt dir das Entgelt einer EG wie man sich es denkt.
Wo du dann tatsächlich eingruppiert bist: irrelevant, solange man sich einig ist.
Also mein Rat:
Wenn die dich wollen, sollen sie dir die 9b zahlen, wie die das hinbekommen: Deren Problem !
Mögichkeiten gibt es da eine Menge.
--- End quote ---
Die tatsächliche EG ist mir auch völlig egal, solange das Gehalt stimmt. An welche Möglichkeiten hast Du da gedacht? so dass der FB das auch gegenüber der Personalstelle argumentieren kann. Die scheinen da etwas ratlos zu sein... Denkst du da an die"übertarifliche Arbeitsmarktzulage zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften"?
Wenn man nun mit 9a einsteigt und dann Tätigkeiten übertragen bekommt, die entsprechend §14 zu einer höheren EG führen, müsste ich mich wohl selbständig um eine höhere Eingruppierung kümmern. Das passiert ja nicht automatisch...Müsste diese Übetragung irgendwie schriftlich festgehalten werden?
Spid:
Sofern die Ausschreibung nicht abgebrochen worden und neu ausgeschrieben worden ist, bleibt es bei dem, was ich dazu ausgeführt habe.
§14 TVÖD greift nur bei einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Da die Zulage sich nach der Entgeltgruppe errechnet, die sich bei nicht nur vorübergehender Übertragung ergäbe, wirkt sich hier eine Nichterfüllung einer Voraussetzung in der Person ebenso aus wie bei der Eingruppierung. Der AG schuldet die Zulage automatisch, ein Tätigwerden des TB ist dazu nicht erforderlich. Zahlt er trotz Anspruch nicht, handelt es sich beim AG um einen Betrüger oder einen Versager. Für keines von beidem sollte man arbeiten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version