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Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

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Kaiser80:

--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:22 ---
Es gibt aber unabsichtliche grobe Fahrlässigkeit.

--- End quote ---
Nein, das Zivilrecht unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Fahrlässigkeit. Einfache und grobe(welche nichtmal rechtlich definiert ist).
Das Strafrecht lehnt sich zwar nicht explizit an die Definition §276 an, die Rechtsprechung im Strafrecht allerdings schon.

Unabsichliche Grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht

WasDennNun:
Für 8 € pro Jahr, bekommt man halt die Arbeit abgenommen, sich darum kümmern zu müssen, dass man nachweist, nicht grob Fahrlässig gehandelt zu haben.
Sprich wenn man zu unrecht beschuldigt wird.
Das ist wahrscheinlich der 99% Anwendungsfall für die Versicherung,
Dafür zahlt man dann im Laufe des Lebens halt rund 400€ für diese Sekretärsarbeit.

Finde ich durchaus akzeptabel.
Fälle in denen ein AG einem in Haftung nimmt, sind mir allerdings persönlich bisher noch nicht bekannt geworden.
Andererseits kann meine Tätigkeit durchaus Millionenschäden verursachen, wenn ich schlampe.
Dürfte wohl nie grob Fahrlässig sein, aber wer weiß, was sich da so ein Cheffe mal ausdenkt, und dann hat man seinen Sekretär.

BAT:
Meine Haftpflicht von vor Urzeiten hatte nur die Haftpflicht mit inkludierter Amtshaftpflicht. Reine Haftpflicht gab es gar nicht. Aufpreis 0 €, da keine nennenswerten Schäden zu regulieren sind.

Benno:
Mit meiner Aussage meinte ich das es als Absicherung für bestimmte Berufsgruppen dient, falls durch ein berufliches Versehen Schäden am Vermögen Dritter entsteht..

WasDennNun:

--- Zitat von: Benno am 25.03.2021 16:12 ---Mit meiner Aussage meinte ich das es als Absicherung für bestimmte Berufsgruppen dient, falls durch ein berufliches Versehen Schäden am Vermögen Dritter entsteht..

--- End quote ---
Wieso Dritter? Dein AG kannst du auch direkt schädigen.

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