Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Karenztage müssen genehmigt werden?
mathias172:
Hallo liebe Leute,
ich arbeite im TVÖD-VKA. Dort werden auch die 3 Tage Karenz entsprechend erwähnt.
Nun ist es in meinem Amt so, dass der Amtsleiter sich das Recht gönnt, frei darüber zu entscheiden, ob du mal einen Karenztag bekommst, oder nicht.
Heute so geschen mit einer Kollegin, die sich nicht fühlte (keine Details) und nur heute kurze Regeneration wollte ohne sich zum Arzt schleppen zu müssen und dann garantiert die Woche weg wäre. Diese Kollegin hat in 10(?) Jahren der Tätigkeit lediglich wenige solche Tage benötigt, ist also nicht krank feiern.
Der Amtsleiter möchte morgens angerufen werden und ihre Majestät entschied, es käme ihm "komisch" vor und sie solle zum Arzt gehen. Sie hat dann zur Schadensbegrenzung einen Urlaubstag geopfert. Eine Antwort, warum ihm das komisch vorkäme blieb er schuldig.
Soll das rechtens sein? War da nicht was mit Gleichbehandlung? Ich bin von dieser Willkür erschüttert, habe aber leider keinen Verwaltungshintergrund (da IT und noch nicht lange im öffentlichen Dienst).
Spid:
Das Wort „Karenz“ findet sich im TVÖD an keiner einzigen Stelle. Was sollen „Karenztage“ sein?
mathias172:
Hm, hab ich mich falsch ausgedrückt vielleicht oder war es doch im Arbeitsvertrag geregelt? Jetzt bin ich unsicher, aber gelesen habe ich das auf jeden Fall in einem von beidem und konnte das anfangs gar nicht glauben, dass wir sowas "bekommen".
Also es geht darum, dass man bis 3 Tage ohne Krankenschein fehlen darf. Ab Tag 4 ist der Schein fällig. Netzrecherche meinte auch, dass der Arbeitgeber das Recht hätte, ab dem ersten Tag einen Krankenschein zu fordern. Das ist ja auch alles okay aber auf Amtsleiterebene?
Wenn der Arbeitgeber das generell möchte okay aber dieses Münzewerfen ist doch keine Gleichbehandlung. Und das läuft nur in unserem Amt so, wie es den Anschein hat.
Spid:
Der Krankenschein wurde mit Einführung der elektronischen Versichertenkarte abgeschafft. Gemeint ist wohl die ärztliche Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit. Die Vorlage derselben ist in §5 Abs. 1 EFZG geregelt. Der AG ist befugt, eine frühere Vorlage zu fordern. Auf wen er diese Befugnis delegiert, ist ihm überlassen.
WasDennNun:
--- Zitat von: mathias172 am 10.03.2021 16:32 ---Wenn der Arbeitgeber das generell möchte okay aber dieses Münzewerfen ist doch keine Gleichbehandlung. Und das läuft nur in unserem Amt so, wie es den Anschein hat.
--- End quote ---
Du meinst, der Herr Minister soll das Entscheiden?
Spaß beiseite:
ja es sieht aus wie Willkür, ja es kann auch Willkür sein.
Aber es ist was es ist: Der AG (Vertreten durch sein Personal, hier der Amtsleiter) kann, wenn er möchte, von einem AN ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vom Arzt verlangen, er muss das nicht begründen und er kann das individuell entscheiden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version