Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Karenztage müssen genehmigt werden?
Lars73:
Wenn dann tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern Urlaub kommt dürfte der Arbeitgeber sich bestätigt fühlen. Das ist nicht Schadensbegrenzung sondern nährt den Verdacht das keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
mathias172:
Spid ehrlich, deine Art...würde ich meine Leute in meinem Bereich so "behandeln" dann hätte ich nen Ruf weg. Ich gönne dir dein Wissen aber keinen Milimeter dieser Überheblichkeit, ob du hier Forengott bist und ich der Bittsteller, oder nicht.
Ich danke dir, WesDennNun.
Hallo Lars, nun ja. Leider hast Du Recht. Auch, wenn der AG in dem Falle falsch liegt.
Spid:
Du bist wohl bei den Grünen, was? Mist dahersabbeln und wer einen korrigiert, ist furchtbar böse.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 10.03.2021 16:49 ---Der Krankenschein wurde mit Einführung der elektronischen Versichertenkarte abgeschafft. Gemeint ist wohl die ärztliche Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit. Die Vorlage derselben ist in §5 Abs. 1 EFZG geregelt. Der AG ist befugt, eine frühere Vorlage zu fordern. Auf wen er diese Befugnis delegiert, ist ihm überlassen.
--- End quote ---
👍
mathias172:
Die Grünen wären die Letzten, die mich ansprechen.
Ich sabbele Mist, weil ich mich tatsächlich hilfesuchend an ein Forum gewandt habe, mit der Bitte um mehr Wissen, da ich kein Wissen in diesem Bereich habe. Hm. Der Sinn eines solchen Forums, oder?
Du bist nicht böse, ich finde deine Art nur vollkommen unnötig überheblich. Das sieht man auch bei anderen Themen. Allein die letzte Antwort zeigt doch, dass du keine Hilfe geben, sondern dich profilieren möchtest. Guck dein Profil an (die Wertung der anderen User) und du siehst, was die Masse von dir denkt. Mein Wissen gebe ich ohne Arroganz weiter und was mich betrifft werde ich dich stumpf ignorieren. So nötig habe ich das dann doch nicht. Danke für deine Zeit. Schade um meine.
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