Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Karenztage müssen genehmigt werden?
Isie:
Dann dürfte es wohl auch einen gewissen Spielraum zwischen einer erforderlichen Inanspruchnahme und einer unnötigen Konsultation geben. Im vorliegenden Fall würde ich die Inanspruchnahme nicht für unnötig halten, da es nicht entscheidend sein kann, wie die rechtliche Situation ist, sondern ob der AN sie kennt.
Spid:
Die Unnötigkeit war gegeben und bedurfte mithin keiner Interpretation:
--- Zitat von: mohlo am 12.03.2021 09:32 ---Damit wird vermieden, dass der MA unnötig zum BR läuft und "Mimimi" ruft.
--- End quote ---
Isie:
Eine rechtlich nicht erforderliche Information des Personalrates verhindert nicht, dass der AN den Personalrat konsultiert, ob nun aus Sicht des Arbeitgebers unnötig oder aus Sicht des Arbeitnehmers erforderlich.
Spid:
Ob dem so ist, kann dahingestellt bleiben, denn gegeben war, daß die Befassung unnötig sei - und es kann dem AG mithin egal sein, was der AN in seiner Freizeit tut.
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