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Karenztage müssen genehmigt werden?

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Spid:
Gegenständlich war eine Zustimmungsvorlage, keine wie auch immer geartete Information. Ansonsten kommuniziere ich nicht mit dem BR über Sachverhalte, an denen er nicht zwingend zu beteiligen ist - und wenn ein BR-Mitglied es dennoch versucht, ignoriere ich es demonstrativ. Auf beides kann der BR in der Zusammenarbeit vertrauen.

mohlo:

--- Zitat von: Spid am 12.03.2021 09:23 ---Gegenständlich war eine Zustimmungsvorlage, keine wie auch immer geartete Information. Ansonsten kommuniziere ich nicht mit dem BR über Sachverhalte, an denen er nicht zwingend zu beteiligen ist - und wenn ein BR-Mitglied es dennoch versucht, ignoriere ich es demonstrativ. Auf beides kann der BR in der Zusammenarbeit vertrauen.

--- End quote ---

Das sehe ich im Einzelfall etwas anders. So kann der BR vorab über eine Maßnahme informiert werden und der AG teilt dies dem betreffenden MA mit. Damit wird vermieden, dass der MA unnötig zum BR läuft und "Mimimi" ruft.

Spid:
Wen interessiert es, was AN in ihrer Freizeit tun?

Isie:
Woraus ergibt sich, dass AN den Betriebs-/Personalrat nur in ihrer Freizeit konsultieren dürfen?

Spid:
Das ergibt sich - zumindest im Geltungsbereich des BetrVG - nirgendwo, weil es nicht der Fall ist. Geschildert war allerdings die unnötige Konsultation - und auf diese bezog sich meine Aussage, denn §39 Abs. 3 BetrVG bezieht sich ausschließlich auf eine erforderliche Inanspruchnahme.

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