Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Karenztage müssen genehmigt werden?
Wdd3:
Du kannst die Frage auch gern mit "nein" beantworten ;)
BAT:
--- Zitat von: Wdd3 am 11.03.2021 14:31 ---Du kannst die Frage auch gern mit "nein" beantworten ;)
--- End quote ---
Ja.
Wdd3:
:-\
BAT:
--- Zitat von: Wdd3 am 11.03.2021 14:45 --- :-\
--- End quote ---
Ja, ich kann die Frage auch mit Nein beantworten. Solch Vorlagen muss man nutzen ;)
Nein, ich habe nicht solche Erfahrungen. Wofür auch? Es sollte bekannt sein, daß Menschen geplant eine AU bekommen, z. B. durch notwendige Operationen. Das sollte jedem Bürgenden (wie wird das gegendert?) auf der Straße klar sein, daß in solchen Fällen im Regelfall keine Kündigung ausgesprochen wird. Selbst Abmahnungen sollten doch recht selten sein.
mohlo:
--- Zitat von: Spid am 11.03.2021 14:01 ---Es gibt keinen beteiligunsgpflichtigen Tatbestand und kein Erfordernis einer Begründung. So einfach ist das.
--- End quote ---
Dann lassen wir es doch zumindest unter "vertrauensvollen Zusammenarbeit" laufen und teilen es dem BR "nur" zur Kenntnisnahme mit.
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