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Höhergruppierung Stufen

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Jan777:
Hallo zusammen,

ich bin im Januar in die Stufe 5 gekommen (EG 10 Stufe 5) jetzt wird meine Stelle neubewertet und es wird bei der Bewertung EG 11 rauskommen. Da unser Dienstverteilungsplan von Januar 2020 ist wird die Stelle rückwirkend bewertet.

Demnach würde ich in EG 11 Stufe 4 kommen wo hier das Grundgehalt geringer ist als was ich jetzt in  EG 10 Stufe 5 erhalte.

Ist dies richtig oder gibt es einen Bestandsschutz für die Stufe?

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Die auszuübende Tätigkeit kann aufgrund ihres normativen Charakters ohnehin nur für die Zukunft geändert werden. Wann genau fand der Stufenaufstieg statt?

Jan777:
Ich bin im Januar 2021 in die Stufe 5 gekommen. Und die Höhergruppierung wird dann rückwirkend auf Januar 2020 erfolgen

Spid:
Das beantwortet meine Frage nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Jan777 am 11.03.2021 14:55 ---Hallo zusammen,

ich bin im Januar in die Stufe 5 gekommen (EG 10 Stufe 5) jetzt wird meine Stelle neubewertet und es wird bei der Bewertung EG 11 rauskommen.

--- End quote ---
hast du unveränderte auszuübende Tätigkeiten?
Oder warum wird die Stelle neu bewertet?
Liegt hier ein Eingruppierungsirrtum vor?
Und du warst schon immer in der höheren EG?

Mit welcher Begründung erfolgt die Höhergruppierung zum Januar 2020 ?
Hast du zum Januar 2020 neue auszuübende Tätigkeiten übertragen bekommen?

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