Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Stufen
Spid:
Ja.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 12.03.2021 11:25 ---Dir wird weder etwas weggenommen noch fände die Eingruppierung rückwirkend statt. Gem. Deiner Schilderung bist Du seit dem 01.06.19 in E13 höhergruppiert. Der behauptete Stufenaufstieg hat mithin nie stattgefunden.
--- End quote ---
"Weggenommen" wird möglicherweise das zuviel gezahlte Entgelt. Für die Rückforderung gilt allerdings die Ausschlussfrist. Außerdem kommt der Wegfall der Bereicherung in Betracht.
pommes:
@Sparkässler: Darf ich dich bitten mal hier zu posten wie das Ganze ausgegangen ist, wenn es soweit ist?
Sparkässler:
--- Zitat von: pommes am 12.03.2021 15:56 ---@Sparkässler: Darf ich dich bitten mal hier zu posten wie das Ganze ausgegangen ist, wenn es soweit ist?
--- End quote ---
Ja, das kann ich gerne machen.
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