Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Stufen
Organisator:
--- Zitat von: Sparkässler am 12.03.2021 11:06 ---Somit ist. m.E. hier der 01.06.2019 das entscheidende Datum, da der AG mich aufgefordert hat, die neuen Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt zu übernehmen. Was bedeutet dies nun für die Stufenlaufzeit? EG 13/4 rückwirkend ab 01.06.19? Müsste ich dem trotz eines Reallohnverlustes aufgrund der bereits letztjährig erreichten Erfahrungsstufe 5 zustimmen?
--- End quote ---
Hat dein Arbeitgeber dich aufgefordert oder nur dein Chef?
Falls der Arbeitgeber dir zum 01.06.2019 die Aufgaben übertragen hat und du dieser Aufgabenänderung zugestimmt hast (wovon auszugehen ist, da du diese Aufgaben auch ausgeführt hast und noch ausführst) hat sich die Eingruppierung zum 01.06.2019 geändert.
Spid:
--- Zitat von: Sparkässler am 12.03.2021 11:06 ---Somit ist. m.E. hier der 01.06.2019 das entscheidende Datum, da der AG mich aufgefordert hat, die neuen Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt zu übernehmen. Was bedeutet dies nun für die Stufenlaufzeit? EG 13/4 rückwirkend ab 01.06.19? Müsste ich dem trotz eines Reallohnverlustes aufgrund der bereits letztjährig erreichten Erfahrungsstufe 5 zustimmen?
--- End quote ---
Sofern der AG zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche auszuübende Tätigkeit übertragen hat und Du dem mindestens implizit - bspw. durch Einverständnis oder die Ausübung ohne Widerstreben - zugestimmt hast, erfolgte die Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt. Da Du dem offenbar zugestimmt hast, erschließt sich mir die Frage nicht, ob Du einem "Reallohnverlust" zustimmen müßtest, denn das Entgelt ergibt sich ja aus der Eingruppierung.
Sparkässler:
--- Zitat von: Spid am 12.03.2021 11:14 ---
--- Zitat von: Sparkässler am 12.03.2021 11:06 ---Somit ist. m.E. hier der 01.06.2019 das entscheidende Datum, da der AG mich aufgefordert hat, die neuen Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt zu übernehmen. Was bedeutet dies nun für die Stufenlaufzeit? EG 13/4 rückwirkend ab 01.06.19? Müsste ich dem trotz eines Reallohnverlustes aufgrund der bereits letztjährig erreichten Erfahrungsstufe 5 zustimmen?
--- End quote ---
Sofern der AG zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche auszuübende Tätigkeit übertragen hat und Du dem mindestens implizit - bspw. durch Einverständnis oder die Ausübung ohne Widerstreben - zugestimmt hast, erfolgte die Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt. Da Du dem offenbar zugestimmt hast, erschließt sich mir die Frage nicht, ob Du einem "Reallohnverlust" zustimmen müßtest, denn das Entgelt ergibt sich ja aus der Eingruppierung.
--- End quote ---
Der "Reallohnverlust" ergibt sich ja erst jetzt, da die scheinbar korrekte rückwirkende Eingruppierung per 01.06.2019 in der Gegenwart dazu führt, dass mir die bereits im letzten Jahr erreichte Erfahrungsstufe 5
wieder "weggenommen" wird. Zum damaligen Zeitpunkt meiner impliziten Zustimmung war die Frage nach der korrekten Eingruppierung noch nicht relevant.
Spid:
Dir wird weder etwas weggenommen noch fände die Eingruppierung rückwirkend statt. Gem. Deiner Schilderung bist Du seit dem 01.06.19 in E13 höhergruppiert. Der behauptete Stufenaufstieg hat mithin nie stattgefunden.
Sparkässler:
--- Zitat von: Spid am 12.03.2021 11:25 ---Dir wird weder etwas weggenommen noch fände die Eingruppierung rückwirkend statt. Gem. Deiner Schilderung bist Du seit dem 01.06.19 in E13 höhergruppiert. Der behauptete Stufenaufstieg hat mithin nie stattgefunden.
--- End quote ---
Sorry, dass ich nochmal nachfragen muss. Ich bin aber doch dann seit dem 01.06.19 in EG 13/4 eingruppiert, richtig?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version