Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Stufen
Jan777:
Es sind neue Tätigkeiten hinzugekommen die ich seit Januar 2020 wahrnehme darum wird die Stelle neu bewertet.
Spid:
Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
Trix:
Sind in dem jetzt gültigen Dienstverteilungsplan schon die Tätigkeiten aufgeführt, die ab Januar 2020 hinzugekommen sind?
Erst wenn die Tätigkeiten, oft mit Erstellung eines neuen Dienstverteilungsplans, dir übertragen wurden, "wirkt sich das aus". Seit wann du die Tätigkeiten machst, ist vollkommen unerheblich.
Jan777:
Ja der Dienstverteilungsplan wurde im Januar 2020 aktualisiert und ab dem Zeitpunkt nehme ich auch die Tätigkeiten wahr
Spid:
Was genau im Binnenverhältnis zwischen Dir und dem AG soll jetzt wann passiert sein? Hat der AG Dir eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen, führt diese zu einer anderen Eingruppierung als der bisherigen und hast Du mindestens implizit diesem Vorgang zugestimmt?
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