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Höhergruppierung Stufen

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Jan777:
Es ist im Januar 2020 ein neuer Dienstverteilungsplan in kraft getreten worauf ich eine Stellenbeschreibung erstellt habe die jetzt bewertet wird. In zwischen zeit bin ich jetzt in die Erfahrungsstufe 5 gekommen. Die durch die Rückwirkende Höhergruppierung verloren geht.

Spid:
Also ist nichts relevantes in passiert. Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Der AG beabsichtigt nunmehr wohl die Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Dies kann weder rückwirkend noch ohne Dein Einverständnis geschehen.

TechnikerTB:
Was wiederum soviel heißt, dass wenn er z.B. morgen seinen Änderungsvertrag unterschreiben würde, er ab diesem Zeitpunkt eine andere Entgeltgruppe bekommt und damit stufengleich höhergruppiert ist, weil der Änderungsvertrag ja nicht rückdatiert werden kann?

Spid:
Ein Änderungsvertrag kann sehr wohl rückwirkend geschlossen werden, jedoch kann die auszuübende Tätigkeit nicht rückwirkend geändert werden, da es sich die normative Wirkung nur für die Zukunft entfalten kann. Wenn der AG gerne eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit vereinbaren möchte, muß er sich mit dem AN auf einen Zeitpunkt dafür einigen. Die stufengleiche Höhergruppierung findet zu diesem Zeitpunkt statt.

Jan777:
Die Tätigkeit wurde auch nicht rückwirkend geändert. Die Tätigkeiten nehme ich seit Januar 2020 wahr. Es hat nur solange gedauert bis die Stelle bewertet wurde und ich in der Zwischenzeit in die neue Erfahrungsstufe gekommen bin und die mir mit die Rückwirkenden Höhergruppierung verloren geht.

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