Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Stufen
Spid:
Die ausgeübte Tätigkeit ist - wie bereits ausgeführt - für die Eingruppierung unbeachtlich. Wie Deinen Ausführungen zu entnehmen war, ist nichts geschehen, was die auszuübende Tätigkeit berührt hat. Die Bewertung von Stellen ist ebenso wie deren Beschreibung und Stellen an sich.
Isie:
@Jan777: Du übst also seit Januar 2020 zusätzlich zu den vorher ausgeübten Tätigkeiten weitere Tätigkeiten aus. Wurden dir die zusätzlichen Tätigkeiten von einem dazu berechtigten Vertreter deines Arbeitgebers übertragen?
Dienstbeflissen:
Sofern Dir nun zum 01.01.20 Tätigkeiten der EXX wirksam übertragen wurden bist du seit dem 01.01.20 entsprechend eingruppiert. Da du die neu auszuübenden Tätigkeiten ja offenbar auch ausgeübt hast ist wohl auch von deiner implizierten Zustimmung zu der Vertragsänderung auszugehen.
In der Praxis kannst Du aber ziemlich sicher sagen, dass Du einer Höhergruppierung resp. den damit zu ändernden auszuübenden Tätigkeiten nicht zustimmst, Dir es nochmal überlegen möchtest und vielleicht ab dem 01.04.21 dazu bereits wärest.
Höhergruppierung zur Unzeit will niemand.
Spid:
Ausweislich der Schilderung des TE ist doch überhaupt nichts relevantes geschehen. Irgendwer hat einen Dienstverteilungsplan geändert, der TE hat eine Stelle geschrieben, der AG hat eine Stelle bewertet...
Jan777:
ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4
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