Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Stufen
WasDennNun:
--- Zitat von: Jan777 am 11.03.2021 17:50 ---Die Tätigkeit wurde auch nicht rückwirkend geändert. Die Tätigkeiten nehme ich seit Januar 2020 wahr. Es hat nur solange gedauert bis die Stelle bewertet wurde und ich in der Zwischenzeit in die neue Erfahrungsstufe gekommen bin und die mir mit die Rückwirkenden Höhergruppierung verloren geht.
--- End quote ---
Bei ist ist eine solche Tätigkeitsänderungen unter Mitbestimmung des PR, haben die Jan 2020 zugestimmt?
Spid:
--- Zitat von: Jan777 am 11.03.2021 18:27 ---ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4
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Nein.
Jan777:
Der Dienstverteilungsplan wurde von PR abgesegnet
WasDennNun:
--- Zitat von: Jan777 am 11.03.2021 18:27 ---ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4
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Ja, aber nur wenn du es mit dir machen lässt.
Sie können dir jetzt diese Tätigkeiten tarifkonform zuweisen und dich damit jetzt höhergruppieren.
Worauf Spid und die anderen Hinauswollen, dass es so aussieht, als ob eine tariflich wirksame Übertragung deiner neuen Tätigkeiten nicht stattgefunden hat.
Falls doch, musst du dieser Übertragung widersprechen, da sie ja eingruppierungsrelevant ist.
Dienstbeflissen:
Unter der Bedingung, dass die Änderung des Dienstverteilungsplanes von einer Person erstellt wurde die namens des AG zur Aufgabenübertragung befugt ist und die auszuübenden Tätigkeiten des TE sich dadurch geändert haben.
@Jan777: Du kannst ja mal den TVÖD offenen strg+f drücken und nach „Stelle“ suchen...
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