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Keine Einwilligung = Unzuverlässigkeit!? Rechtens?
Spid:
--- Zitat von: ike am 16.03.2021 00:45 ---Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
--- End quote ---
Die Einverständniserklärung gegenüber dem, der der Information bedarf vs. die ggfs. gebührenpflichtige Beantragung bei einem Dritten, daß ein weiterer Dritter seinen Datenbestand abruft und per Briefpost verschickt... Was davon ist jetzt der komplizierte Weg?
Organisator:
Werft einfach mal einen Blick ins SÜG. Dann wird auch deutlich, warum und welche Daten erhoben werden sollen und welchen Unterschied es zum Führungszeugnis macht.
Spid:
Das sowieso - mir ging es um die Behauptung, die Einverständniserklärung sei kompliziert und im gleichen Atemzug wird ein Führungszeugnis ins Spiel gebracht.
Organisator:
Jupp. Ne Einwilligung ist da deutlich weniger kompliziert.
Ich denke, dass es hier eher an Grundsverständnis fehlt, was denn eine Sicherheitsüberprüfung ist und welchen Sinn sie hat.
Elur:
--- Zitat von: ike am 16.03.2021 00:45 ---Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
--- End quote ---
Im Führungszeugnis taucht beispielsweise kein Erziehungsregistereintrag auf, eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht. Außerdem gelten dort relativ kurze Fristen. So ein Führungszeugnis ist weit weniger aussagekräftig, als man glaubt.
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