Autor Thema: Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht  (Read 7213 times)

Mareike74

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Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« am: 19.03.2021 14:04 »
Guten Tag liebe Forenmitglieder.

ich wende mich an euch als Personalratsmitglied. Wir sind eine kleine Gemeinde in Bayern und wenden den TVöD an. Eine Sekretärin ist in Rente gegangen und jetzt geht es um die Nachbesetzung. Die "alte" Sekretärin wurde nach Gruppe 6 bezahlt. Die neue Sekretärin soll nun plötzlich nach Gruppe 8 bezahlt werden, owohl sich an den Aufgaben nichts geändert hat. Das wurde uns so auch bestätigt. Begründung ist offiziell, das man sich damals geirrt hatte und die Kollegin falsch eingruppiert wurde. So die mündliche vorab Begründung, schriftlich haben wir noch nichts bekommen. Problem an der Sache ist jetzt, das sich über den Buschfunk herumspricht, das das Absicht ist, weil der Bürgermeister gut mit dem Amtsleiter kann und das gemauschelt wurde. Anonym wurde uns Personlrat auch bestätigt, das öfters Druck auf die Personalstelle ausgeübt wird, Stellenbewertungen "passend" zu machen. Das heißt die gleichen Aufgaben werden auf dem Papier plötzlich höher bewertet.

Jetzt wissen wir nicht, was wir machen sollen. Einige im Personalrat sagen, kein Ärger also einfach durchwinken. Einige von uns haben aber Angst, uns strafbar zu machen, wenn wir zustimmen. Ist es denn für die Gemeinde eigentlich verboten wissentlich höher zu bezahlen? Macht sich das Personalbüro strafbar, wenn sie Bewertungen passend machen? Wir reden nicht davon, Aufgaben zu schieben bis es passt. Sondern einfach Merkmale anzuerkennen, obwohl es falsch ist und das nur, weil bei bestimmten Stellen Druck von oben kommt. Die Kolleginnen müssen wir schließlich auch schützen.

Spid

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #1 am: 19.03.2021 14:10 »
Wie ist denn Eure Rechtsmeinung zur Eingruppierung?

Mareike74

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #2 am: 19.03.2021 14:15 »
Wir sind der Meinung, das die Gruppe 6 richtig ist. Das wurde  zuerst intern geprüft und danach mit dem gleichen Ergebnis auch später durch eine Firma. Darüber gab es auch jahrelang keinen Streit. Wenn sich nichts ändert an der Aufgabe, dürfte sich nach Tarif auch die Gruppe nicht ändern, oder?

Spid

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #3 am: 19.03.2021 14:19 »
Nun, wenn Ihr eine fundierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung habt und diese von der des AG abweicht, könnt Ihr der Einstimmung zustimmen und der Eingruppierung widersprechen.

Mareike74

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #4 am: 19.03.2021 14:29 »
Danke. So habe ich mir das auch schon gedacht.
Aber was kann passieren, wenn sich die anderen nicht überzeugen lassen und zustimmen. Dann haben wir zugestimmt bei einer Sache die rechtlich nicht in Ordnung ist. Wie könnte man da argumentieren auch gegenüber dem Bürgermeister beim Gespräch? Vielleicht mit Haushaltsrechts Grundsätzen, das man wirtschaftlich und sparsam handeln muss und nicht mehr ausgeben darf als nötig ist? Denn scheinbar denken bei uns bestimmte Leute, sie können das machen wie sie wollen.

Spid

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #5 am: 19.03.2021 14:38 »
Arbeits- und tarifrechtlich ist eine übertarifliche Vergütung nicht zu beanstanden. Auch haushaltsrechtliche Regelungen stehen demnicht grundsätzlich entgegen. Ob sonstige Regelungen, bspw. die anzuwendende GemO, dem entgegensteht, wäre zu prüfen.

Mareike74

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #6 am: 19.03.2021 14:51 »
Vielen Lieben Dank Spid!!
Ich bin noch neu in dem Thema und möchte nur nichts verkehrt machen. Mein Bauchgefühl sagte mir, das das nicht richtig sein kann. Aber wenn das nicht zu beanstanden ist, hat auch niemand etwas zu befürchten.

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #7 am: 19.03.2021 15:12 »
Wenn jemand Tätigkeiten der EG6 übertragenen bekommt, aber ein Entgeld der EG8 überwiesen bekommt, dann ist das inwiefern zustimmmungspflichtig?
Also ich würde als PR der Einstellung zustimmen mit dem Hinweis, dass die Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 entsprechen und man davon ausgeht, dass auch entsprechende Tätigkeiten überträgt.

Alls andere ist nicht mehr PR Problem, oder etwa doch?

Spid

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #8 am: 19.03.2021 15:15 »
Die Eingruppierung ist jedenfalls beteiligungspflichtig.

Mareike74

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #9 am: 19.03.2021 15:25 »
Man könnte das auch noch weiter spinnen. Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter der Personalstelle anweisen, etwas in eine Stellenbewertung zu schreiben, wovon sie selbst nicht überzeugt sind. Das spricht  dafür, das der Arbeitgeber etwas "verschleiern" möchte oder was zur Rechtfertigung konstruiert. Ich höre immer vom Direktionsrecht. Das spricht dafür. Andererseits könnten den Mitarbeitern auch Nachteile entstehen, wenn irgendwann ein neuer Chef kommt und sieht, wie andauernd falsche Ergebnisse produziert werden. Endet dann vielleicht in einer Kündigung oder schlechter Beurteilung. Hinterher kann niemand mehr beweisen, das man anderer Meinung war aber gezwungen wurden ist.

Spid

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #10 am: 19.03.2021 15:27 »
Wie sollte der AG als nicht-natürliche Person das tun?

Mareike74

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #11 am: 19.03.2021 15:36 »
Das verstehe ich nicht. Ich meine wenn der Bürgermeister oder Abteilungsleiter kommt und sagt ja das interessiert mich nicht, du schreibst da rein das und das und unterschreibst das. Dann muss ich das ja erst einmal befolgen. Ohne schriftlichen Beweis stehe ich dann dumm da, wenn die Ansage nur mündlich war.

Spid

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #12 am: 19.03.2021 15:37 »
Die geschilderten natürlichen Personen sind nicht der AG.

Bastel

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #13 am: 19.03.2021 15:43 »
Das verstehe ich nicht. Ich meine wenn der Bürgermeister oder Abteilungsleiter kommt und sagt ja das interessiert mich nicht, du schreibst da rein das und das und unterschreibst das. Dann muss ich das ja erst einmal befolgen. Ohne schriftlichen Beweis stehe ich dann dumm da, wenn die Ansage nur mündlich war.

Wo ist das Problem? Es gibt häufiger das Thema das sich die auszuübenden Tätigkeiten von den angewiesenen Tätigkeiten unterscheiden. Meistens ist es aber anders herum.

Mareike74

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Antw:Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
« Antwort #14 am: 19.03.2021 15:53 »
Gut Spid, ich denke ich verstehe. Arbeitgeber ist die Gemeinde als juristische Person. Die kann keine Anweisungen geben. Da hast du Recht! Wie verhält es sich aber mit den natürlichen Personen, also Vorgesetzte, die das verlangen?