Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
Buschi:
--- Zitat von: Spid am 19.03.2021 14:38 ---Arbeits- und tarifrechtlich ist eine übertarifliche Vergütung nicht zu beanstanden. Auch haushaltsrechtliche Regelungen stehen demnicht grundsätzlich entgegen. Ob sonstige Regelungen, bspw. die anzuwendende GemO, dem entgegensteht, wäre zu prüfen.
--- End quote ---
Widerspreche das nicht bereits den haushaltsrechtlichen Grundsätzen hinsichtlich der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit? Zumindest sehen das einige Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die zugehörigen Prüfer so.
Was könnte hier entgegengesetzt werden?
Spid:
Es kann zwar durchaus davon ausgegangen werden, daß das tarifliche Entgeltniveau das allgemeine Ausgabenniveau umreißt, das mit den kommunalwirtschaftlichen Grundsätzen in Einklang steht. Weicht die Kommune durch Mehrleistungen für ihre Beschäftigten davon ab, verlässt sie zwar dieses Niveau, jedoch hat die Kommune in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit einen weiten Spielraum. Lassen die Verhandlungen beispielsweise den Schluß zu, daß ein ausgewählter Bewerber ohne eine übertarifliche Bezahlung nicht zum Vertragsschluß bereit wäre, kann das durchaus so gehandhabt werden - sofern die GemO des jeweiligen Landes das Recht der Gemeinde dahingehend nicht ausdrücklich beschränkt. Ansonsten wären lediglich unangemessen gute Arbeitsbedingungen zu beanstanden oder solche, die die Gemeinde wirtschaftlich überfordern.
mumble:
Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.
BAT:
--- Zitat von: mumble am 22.03.2021 08:41 ---Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.
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Da hätte man sich vielleicht im Betrieb mehr auf die horizontale als auf die vertikale Ebene in der Tabelle konzentrieren können ;)
mumble:
--- Zitat von: BAT am 22.03.2021 10:34 ---
--- Zitat von: mumble am 22.03.2021 08:41 ---Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.
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Da hätte man sich vielleicht im Betrieb mehr auf die horizontale als auf die vertikale Ebene in der Tabelle konzentrieren können ;)
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Da gibt es bei uns einen Gemeinderatsbeschluss, dass vom beschleunigten Stufenaufstieg aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Gebrauch gemacht wird. Was so pauschal m. E. natürlich rechtswidrig ist
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