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Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht

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Buschi:

--- Zitat von: Spid am 19.03.2021 14:38 ---Arbeits- und tarifrechtlich ist eine übertarifliche Vergütung nicht zu beanstanden. Auch haushaltsrechtliche Regelungen stehen demnicht grundsätzlich entgegen. Ob sonstige Regelungen, bspw. die anzuwendende GemO, dem entgegensteht, wäre zu prüfen.

--- End quote ---

Widerspreche das nicht bereits den haushaltsrechtlichen Grundsätzen hinsichtlich der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit? Zumindest sehen das einige Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die zugehörigen Prüfer so.

Was könnte hier entgegengesetzt werden?

Spid:
Es kann zwar durchaus davon ausgegangen werden, daß das tarifliche Entgeltniveau das allgemeine Ausgabenniveau umreißt, das mit den kommunalwirtschaftlichen Grundsätzen in Einklang steht. Weicht  die  Kommune  durch  Mehrleistungen  für  ihre  Beschäftigten  davon  ab,  verlässt  sie zwar dieses  Niveau,  jedoch  hat die  Kommune  in  Abhängigkeit von  ihrer  Leistungsfähigkeit  einen weiten Spielraum. Las­sen die Ver­hand­lungen beispielsweise den Schluß zu, daß ein ausgewählter Be­wer­ber oh­ne ei­ne über­ta­rif­li­che Be­zah­lung nicht zum Ver­trags­schluß be­reit wäre, kann das durchaus so gehandhabt werden - sofern die GemO des jeweiligen Landes das Recht der Gemeinde dahingehend nicht ausdrücklich beschränkt. Ansonsten wären lediglich unangemessen gute Arbeitsbedingungen zu beanstanden oder solche, die die Gemeinde wirtschaftlich überfordern.

mumble:
Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.

BAT:

--- Zitat von: mumble am 22.03.2021 08:41 ---Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.

--- End quote ---

Da hätte man sich vielleicht im Betrieb mehr auf die horizontale als auf die vertikale Ebene in der Tabelle konzentrieren können ;)

mumble:

--- Zitat von: BAT am 22.03.2021 10:34 ---
--- Zitat von: mumble am 22.03.2021 08:41 ---Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.

--- End quote ---

Da hätte man sich vielleicht im Betrieb mehr auf die horizontale als auf die vertikale Ebene in der Tabelle konzentrieren können ;)

--- End quote ---

Da gibt es bei uns einen Gemeinderatsbeschluss, dass vom beschleunigten Stufenaufstieg aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Gebrauch gemacht wird. Was so pauschal m. E. natürlich rechtswidrig ist

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