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Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht

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was_guckst_du:
...als PR hätte ich damit kein Problem...wenn der AG diese Tätigkeit als EG8 sieht, gilt das im Quervergleich auch für andere entsprechende Stellen (also könnten weiter Beschäftigte profitieren) 8) 8) 8)

Spid:
Stellen und deren Bewertung sind weder tariflicher Regelungsgegenstand noch unterliegen sie der Mitbestimmung.

was_guckst_du:
...hat das jemand behauptet?

Spid:
Meine Aussage negiert die Behauptung, daß das "im Quervergleich auch für andere entsprechende Stellen" gelte.

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.03.2021 12:55 ---...als PR hätte ich damit kein Problem...wenn der AG diese Tätigkeit als EG8 sieht, gilt das im Quervergleich auch für andere entsprechende Stellen (also könnten weiter Beschäftigte profitieren) 8) 8) 8)

--- End quote ---
Ich habe nicht davon gesprochen, in welcher EG er die Tätigkeit sieht, sondern mit welcher EG er sie bezahlt.
Das muss ja nicht identisch sein.

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