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Rückgruppierung

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Isie:
Bist du Erfüller oder Nichterfüller? Und hast du die Personalstelle schon nach dem Grund für die geringere Entgeltgruppe gefragt? Die Änderung der Entgeltgruppe könnte dadurch entstanden sein, dass die Entgeltordnung bisher für dich nicht in vollem Umfang galt, nun aber gilt und du Nichterfüller bist.

Jockel:
oder ein Irrtum durch Unachtsamkeit oder neue Kollegin... oder, oder, oder... das hier ist Level3-Support... den First-Level-Support musst du schon erst selber machen. ;-) 

Lili:
Jetzt sagt man selbstverständlich, dass der AG zuvor sich geirrt hat.
Ich frage mich nur, ob folgende Aussage in meinem Fall richtig ist: „Sogar, wenn man davon ausgeht, dass vorher eine fehlerhafte Eingruppierung stattgefunden hat, sind dabei von der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgende Zeitgrenzen festgelegt:
1) Das BAG hat in dem Urteil BAG 26.01.2005 - 4 AZR 487/03 festgestellt, dass eine Rückgruppierung zumindest noch fünf Jahre nach der fehlerhaften Eingruppierung zulässig sei.
2) Eine Rückgruppierung ist nicht mehr zulässig, wenn der Arbeitnehmer ca. sieben bis acht Jahre nach der fehlerhaften Entgeltgruppe vergütet worden ist (BAG 14.09.2005 - 4 AZR 524/04“

Spid:
Weder ist die zitierte Behauptung zutreffend noch liegt im Sachverhalt eine Rückgruppierung vor.

Lili:
Dann wäre es auch falsche Aussage?
"Die Rückgruppierung würde nicht gegen Treu und Glauben in der Erscheinungsform des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) bzw. der Verwirkung verstoßen.
Dies wäre dann der Fall, wenn der Arbeitgeber z.B. durch die mehrfache Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte."
Das habe ich hier gelesen: https://www.anwalt24.de/lexikon/rueckgruppierung

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