Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Spid:
Was an
--- Zitat von: Spid am 25.03.2021 19:35 ---noch liegt im Sachverhalt eine Rückgruppierung vor.
--- End quote ---
verstehst Du nicht?
Lili:
Tut mir leid! Ich verstehe es nicht... und wäre sehr dankbar, wenn Sie es erklären könnten!
Spid:
Da es sich um eine Einstellung handelt, fehlt es an einer bisherigen Eingruppierung, aus der heraus rückgruppiert werden könnte. Zudem beziehen sich die bisher von Dir zitierten und mindestens unvollständigen und fehlerhaften Ausführungen auf eine korrigierende Rückgruppierung - die in Ermangelung eines Willens der Korrektur einer vorherigen Eingruppierungsmitteilung erst recht nicht vorliegt.
Isie:
Eine Herabgruppierung kann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden. Bei dir wurde aber ein neues Arbeitsverhältnis mit einer niedrigeren Entgeltgruppe begründet. Da sich deine Tätigkeit nicht geändert hat, stellt sich die Frage, ob die Entgeltgruppe im bisherigen Arbeitsverhältnis richtig war oder ob die Entgeltgruppe im neuen Arbeitsverhältnis richtig ist. Dafür wäre wichtig, ob du Erfüller oder Nichterfüller bist und in welcher Besoldungsgruppen Beamte mit dieser Tätigkeit wären.
Lili:
Ich bin sicher Nichterfüller.
Ich mache wieder eine Vertretung für einen Beamter mit A13
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