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Rückgruppierung

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Lili:
Nein? Weil?
Also habe ich  (Ihre Meinung nach) jetzt nicht mehr die fachliche Voraussetzungen zum Unterrichten. Also dann bekomme ich E10. Aber 10 Jahre vorher waren diese Voraussetzungen da und ich hatte E12.

Isie:
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.

Spid:

--- Zitat von: Lili am 25.03.2021 22:30 ---Nein? Weil?
Also habe ich  (Ihre Meinung nach) jetzt nicht mehr die fachliche Voraussetzungen zum Unterrichten. Also dann bekomme ich E10. Aber 10 Jahre vorher waren diese Voraussetzungen da und ich hatte E12.

--- End quote ---

Weil die fachlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung nicht genügen. Ich habe mich zum Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen nicht eingelassen noch eine Meinung dazu, ob sie derzeit vorliegen oder in der Vergangenheit vorgelegen haben.

Lili:
Vielen Dank! Ich hoffe, dass ich jetzt mehr verstehe ... Aber Abschnitt 2 Ziffer 4 aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY habe ich leider nicht gefunden...
Gute Nacht! Morgen muss ich gut unterrichten können!!!

Spid:
Auf Abschnitt 2 Ziffer 4 aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY hat auch niemand verwiesen.

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