Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Lili:
--- Zitat von: WasDennNun am 30.03.2021 10:53 ---zu 1.) Nur wenn du gewillt bist für die Konditionen, die dir angeboten werden, zu arbeiten.
oder wenn du der Meinung bist, du kannst diese Konditionen aufgrund fehlerhafter Rechtsmeinung des AGs ändern.
Und spielt es eine Rolle, dass ich schon 2 Monaten arbeite? Ich habe vor 2 Monaten nur eine Vereinbarung zwischen dem Land und mir unterschrieben. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben. Aus diesem Grund habe ich andere Stellenangebote abgelehnt und mich in vollem Vertrauen auf meine Arbeitsaufgabe konzentriert. Zusätzlich musste ich in dieser Corona-bedingt schwierigen Zeit viel mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung investieren. Erst jetzt Ende März nach zwei Monaten sehr intensiver Vorbereitung- und Unterrichtzeit bekomme ich einen Arbeitsvertrag und erfahre, dass ich ohne jegliche Ankündigung eine niedrige Eingruppierung bekomme!
--- End quote ---
Lars73:
Die Frage ist ja wie du vorher eingruppiert warst. Soweit die nun angenommene Eingruppierung korrekt ist dürfte sie auch vorher zutreffend gewesen sein.
Wie sah denn die Vereinbarung genau aus. Wobei Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ergibt sich daraus nicht. Ob ein Entschädigungsanspruch denkbar ist hängt von den Details ab. Meist wird das Ergebnis negativ sein.
Tashibo:
Was steht den in der Vereinbarung? Du hast noch keinen Arbeitsvertrag Unterschrieben, aber Unterrichtest?
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 11:57 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 30.03.2021 10:53 ---zu 1.) Nur wenn du gewillt bist für die Konditionen, die dir angeboten werden, zu arbeiten.
oder wenn du der Meinung bist, du kannst diese Konditionen aufgrund fehlerhafter Rechtsmeinung des AGs ändern.
Und spielt es eine Rolle, dass ich schon 2 Monaten arbeite? Ich habe vor 2 Monaten nur eine Vereinbarung zwischen dem Land und mir unterschrieben. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben. Aus diesem Grund habe ich andere Stellenangebote abgelehnt und mich in vollem Vertrauen auf meine Arbeitsaufgabe konzentriert. Zusätzlich musste ich in dieser Corona-bedingt schwierigen Zeit viel mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung investieren. Erst jetzt Ende März nach zwei Monaten sehr intensiver Vorbereitung- und Unterrichtzeit bekomme ich einen Arbeitsvertrag und erfahre, dass ich ohne jegliche Ankündigung eine niedrige Eingruppierung bekomme!
--- End quote ---
--- End quote ---
Lili:
Ja! Im Vereinbarung steht, dass ich bereit bin so und soviel Stunden zu unterrichten.
ExSoldat:
Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?
Frage an die Experten: Wenn das so wäre, könnte man dann eventuell auf die Idee kommen, dass - unabhängig von der Eingruppierung gem. EntgO-L - die bisher deklaratorisch angegebenen Entgeltgruppe jetzt eine normative Wirkung enfaltet?
(Kommt vermutlich auch drauf an, wie genau die Vereinbarung formuliert wäre. "Für die gleiche Bezahlung" könnte meiner Meinung nach dafür sprechen, dass die Bezahlung nach EG13 unabhängig von der Eingruppierung vereinbart ist, "Unter den gleichen Bedingungen" könnte eher dafür sprechen, dass die gleichen Grundlagen, d.h. Eingruppierung nach Tarifvertrag, gewollt sind)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version