Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierungsregelung
günni20:
Guten Tag zusammen,
Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019).
Die o.a. Regelungen aus der Entgeltordnung beinhaltet u.a. als personenbezogene Anforderung, dass der Stelleninhaber über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschulbildung verfügen muss bzw. als sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, anerkannt werden kann.
Da ich mein Studium noch nicht beendet habe, bin ich in der EG 10.
Laut Aussage eines Kollegen wurden die EGs zum 01.01.2020 angepasst. Wo finde ich die Anpassungen ? Kennt sich jemand hier so weit damit aus, um mir Info geben zu können ob sich eine Prüfung auf die EG11 lohnt. Ebenso habe ich von Zulagen gehört für IT- Beschäftigte. WIe sieht es hier aus ?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühen.
Leider Blicke ich beim Tarifrecht nicht so durch.
Spid:
Wann wurden die Aufgaben wirksam übertragen?
Isie:
Die Neuregelung von Abschnitt 11 gilt erst ab dem 01.01.2021.
Spid:
Nein.
Isie:
Auszug aus der Entgeltordnung:
"Abschnitt 11 ab 1. Januar 2021:
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik“
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