Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Personalabteilung reagiert nicht auf Fristen - wie verfahren?

(1/5) > >>

Nem:
Hallo,

ich habe Mitte März einen Antrag per Mail an die PA gesendet, Frist 31.03.
Ich habe eine Eingangsbestätigung bekommen mit dem Beisatz, dass die Rückmeldung bis 31.03. nicht erfolgen wird. Wann dies soweit sein soll wollte mir allerdings niemand sagen, eine schriftliche Anfrage dazu blieb bis heute unbeantwortet.
Was ist der (rechtlich) richtige Weg, wenn die PA einfach nicht reagiert?

Danke im Voraus für Hinweise.

Spid:
Wenn der Antrag einen Anspruch auslöst, kann dieser vor Gericht weiterverfolgt werden. Ansonsten besteht keine Rechtspflicht des AG, sich überhaupt mit Anträgen auseinanderzusetzen.

Lars73:
Was war es denn für ein Antrag?

Nem:

--- Zitat von: Lars73 am 06.04.2021 07:12 ---Was war es denn für ein Antrag?

--- End quote ---
Höhergruppierung aufgrund neuer EGO


--- Zitat von: Spid am 06.04.2021 06:43 ---Wenn der Antrag einen Anspruch auslöst, kann dieser vor Gericht weiterverfolgt werden. Ansonsten besteht keine Rechtspflicht des AG, sich überhaupt mit Anträgen auseinanderzusetzen.

--- End quote ---
Also ist mein Empfinden, dass die Antwort "die Rückmeldung erfolgt nicht bis zur Frist" ein bisschen frech ist und nichtmal eine "Genefrist" enthält nur ein Empfinden aber völlig in Ordnung von Seiten der PA
 :o

Spid:
Wieso? Ein Antrag auf Höhergruppierung löst doch unmittelbar einen Anspruch aus, denn er führt unmittelbar mit Eingang beim AG die rückwirkende Höhergruppierung aus und führt auch unmittelbar zum Anspruch auf die entsprechende Vergütung für zurückliegende Abrechnungszeiträume, die von der Höhergruppierung betroffen sind. Du hättest schon längst Klage erheben können.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version