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Personalabteilung reagiert nicht auf Fristen - wie verfahren?

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Nem:
Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.

clarion:
Hallo setze doch eine Nachfrist und schreibe, dass Du wenn Du ohne Antwort bleibst Du Dich ab ab Datum des spätestens ab Erstantrag in EG xx eingruppiert bist (Hier kannst Du ggf. noch eine Begründung einfügen) und Du die Zahlung auf die höhere EG gerichtlich geltend machen wirst, wenn Du bis zum Datum x keine positive Rückmeldung erhältst.

Spid:

--- Zitat von: Nem am 06.04.2021 09:51 ---Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.

--- End quote ---

Nein. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.

Nem:

--- Zitat von: Spid am 06.04.2021 10:13 ---
--- Zitat von: Nem am 06.04.2021 09:51 ---Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.

--- End quote ---

Nein. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.

--- End quote ---

Wie ist das gemeint? Irgendwer (wer?) muss noch darüber befinden ob meine Tätigkeitsbeschreibung die neue EG rechtfertigt oder nicht und dies dann entsprechend begründen?
Das kann ja theoretisch nicht einfach durch mich und meinen Antrag passieren
Entschuldigung wenn die Frage ein wenig dümmlich ist aber ich begreife es nicht :)

WasDennNun:

--- Zitat von: Nem am 06.04.2021 10:32 ---Wie ist das gemeint? Irgendwer (wer?) muss noch darüber befinden ob meine Tätigkeitsbeschreibung die neue EG rechtfertigt oder nicht und dies dann entsprechend begründen?

--- End quote ---
Natürlich nicht, denn das spiegelt ja nur deine Rechtsmeinung wieder.
Genauso kann es aber auch nicht einfach durch irgendeinen anderen Angestellten des AGs passieren (z.B. Personaler), denn das spiegelt wiederum nur die Rechtsmeinung des AGs wieder.

Entscheiden welche du nach der neuen EGO hast, kann alleinig das Arbeitsgericht.

Und wenn dein AG so schlammpert ist, dass er sich noch keine Rechtmeinung gebildet hat (dafür hatte er ja über ein Jahr Zeit), dann musst du ja jetzt nicht mehr darauf warten, sondern kannst deine Rechtsmeinung umgehend von einem Gericht bestätigen lassen.

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