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Personalabteilung reagiert nicht auf Fristen - wie verfahren?

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Spid:

--- Zitat von: Nem am 06.04.2021 10:32 ---
--- Zitat von: Spid am 06.04.2021 10:13 ---
--- Zitat von: Nem am 06.04.2021 09:51 ---Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.

--- End quote ---

Nein. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.

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Wie ist das gemeint? Irgendwer (wer?) muss noch darüber befinden ob meine Tätigkeitsbeschreibung die neue EG rechtfertigt oder nicht und dies dann entsprechend begründen?
Das kann ja theoretisch nicht einfach durch mich und meinen Antrag passieren
Entschuldigung wenn die Frage ein wenig dümmlich ist aber ich begreife es nicht :)

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Nein. Entweder ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe und der Antrag entfaltet unmittelbar seine Wirkung oder es ergibt sich keine höhere Entgeltgruppe, dann kann aber auch kein Antrag gestellt werden.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 06.04.2021 10:48 ---Nein. Entweder ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe und der Antrag entfaltet unmittelbar seine Wirkung oder es ergibt sich keine höhere Entgeltgruppe, dann kann aber auch kein Antrag gestellt werden.

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Und die Entscheidung darüber ob sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt hat nur ein Gericht, weder der AN noch der AG kann das Entscheiden.

Nem:
Das heißt diese Neufassung der EGO führt zwangsläufig immer zu einer Gerichtsentscheidung, es sei denn der Personaler bestätigt einfach und der AN ist glücklich und bemüht kein Gericht?

Spid:
Ja - wie jede andere Uneinigkeit der Parteien auch.

WasDennNun:

--- Zitat von: Nem am 06.04.2021 11:05 ---Das heißt diese Neufassung der EGO führt zwangsläufig immer zu einer Gerichtsentscheidung, es sei denn der Personaler bestätigt einfach und der AN ist glücklich und bemüht kein Gericht?

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Nein, das heißt, das bei Einstellung oder Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten oder Änderungen der EGO es zwangsläufig zu einer Gerichtsentscheidung kommen muss, wenn die Meinung bzgl. der EG sich nicht decken.

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