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Test Assesmentcenter - Durchgefallen

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xap:

--- Zitat von: clarion am 06.04.2021 09:59 ---Wieso sollte, wenn jemand im AC durchgefallen ist, jetzt ein paar Wochen später plötzlich geeigent sein?

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Auch hier nochmal. Gegenfrage: Wieso sollte er ein paar Wochen später nicht geeignet sein? Die oben stehende Frage ist derart überflüssig. Wenn es tatsächlich um Wissenslücken ging, die zum Ausschluss geführt haben, ist es durchaus möglich, wenn nicht sogar sehr wahrscheinlich, dass diese innerhalb weniger Wochen geschlossen werden können.

xap:

--- Zitat von: HansG am 06.04.2021 21:43 ---Oder einfach den Bachelor in der zivilen Welt machen und sich dann nochmals bewerben. Dann sind die zwei Jahre rum und man hat auch noch andere Optionen auf dem Tisch.

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Das ist im Übrigen noch der dienlichste Hinweis. Mit einem entsprechenden Studium + Berufserfahrung (Stichwort Laufbahnbefähigung) öffnet sich auf Bundesebene so manche Tür für den Direkteinstieg.

ExSoldat:

--- Zitat von: xap am 07.04.2021 08:50 ---Das erste nicht erfolgreich, das 2. wenige Monate (Sondereinstellungsrunde) später aber sehr wohl. Das AC war computergestützt, die Tests waren von der Form, nicht jedoch inhaltlich, identisch. Es half einfach zu wissen, was einen erwartet und welches Format das AC hat. Meine "Eignung" konnte also 2 Monate später plötzlich festgestellt werden.

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Meinst du, dass es nicht exakt die selben Fragen waren oder andere Themengebiete? Auch hier wieder Erfahrungen aus der Bundeswehr:

Bei der Bundeswehr kann man nicht nur "nicht geeignet" sondern auch "derzeit nicht geeignet" sein, dies ist der Fall bei Defiziten, die in kurzer Zeit aufgearbeitet werden können. Dann kann der Test nach 6 Monaten wiederholt werden. Da jedoch bei solchen Tests nicht nur Wissen, sondern auch "charakterliche Eignung" getestet wird und insbesondere charakterliche Defizite i.d.R. nicht in kurzer Zeit "zu beheben" sind (Ich gehe mal davon aus, dass wir uns einig sind, dass ein Mensch nicht innerhalb kürzester Zeit seine Charakterzüge ändern kann, sondern dies bis zur Festigung eine Entwicklung erfordert.), ist - bei der Bundeswehr - eine Gültigkeit von 2 Jahren die Regel. (Ja auch hier mag es Menschen geben, die aufgrund ihrer Tagesform oder anderer unglücklicher Umstände falsch eingeschätzt werden, aber Einzelfälle können nicht die Grundlage für die Regeln für alle sein.)


--- Zitat von: xap am 07.04.2021 08:50 ---Meine Frage zielte im Übrigen eher auf den Umstand ab, dass man für den gD evtl. tatsächlich (wiederholt) nicht geeignet sein könnte. Wieso das aber eine Bewerbung im mD mittels einer temporären Sperre  ausschließen sollte, erschließt sich mir nicht.

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Ich verstehe nicht ganz, was das mit dem mD zu tun hat, den sehe ich vor deinem Post hier nirgends erwähnt. Da kommt es wohl auf darauf an, wie die Tests ausgelegt sind. Auch hier wieder Erfahrungen aus der Bundeswehr: Wer sich als Offizier bewirbt, kann bei fehlender Eignung zum Offizier eine Eignung zum Feldwebel oder Unteroffizier erlangen, da die Tests dies entsprechend mit abdecken. Es kann aber auch sein, dass überhaupt keine Eignung erlangt wird. Auch dies wäre dann ein gültiges Ergebnis für 2 Jahre für alle drei Laufbahnen und würde eine weitere Bewerbung als Feldwebel oder Unteroffizier aufgrund festgestellter Nichteignung schnell beenden.

Wenn das beim hier angesprochenen Verfahren ähnlich ist und neben der Nichteignung für den gtD auch die Nichteignung für den mD festgestellt wurde, dann dürfte auch hier ein gültiges Testergebnis das Bewerbungsverfahren schnell beenden, auch wenn formal kein "Bewerbungsverbot" vorliegt. Ob das Verfahren so aufgebaut ist weiß ich aber nicht. Wenn nicht, dann dürfte einer Bewerbung und Testung für den mD auch nichts im Wege stehen.

Organisator:

--- Zitat von: xap am 07.04.2021 08:50 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2021 08:26 ---
--- Zitat von: xap am 07.04.2021 07:24 ---
Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen.

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Mit einer dauerhaftne Sperre bestimmt, aber warum sollte eine zeitlich befristete Sperre rechtswidrig sein? Schließlich dauert es ja etwas, sich eine Eignung anzueignen ;)

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... das ist eure Sicht der Dinge. Ich habe einer Landespolizei 2 Verfahren in kurzer Abfolge durchlaufen. Das erste nicht erfolgreich, das 2. wenige Monate (Sondereinstellungsrunde) später aber sehr wohl. Das AC war computergestützt, die Tests waren von der Form, nicht jedoch inhaltlich, identisch. Es half einfach zu wissen, was einen erwartet und welches Format das AC hat. Meine "Eignung" konnte also 2 Monate später plötzlich festgestellt werden.

Es ist liegt sehr viel Mutmaßung in der Feststellung, dass man 1 oder 2 Jahre bräuchte, um sich erfolgreich auf ein weiteres AC vorzubereiten.

Meine Frage zielte im Übrigen eher auf den Umstand ab, dass man für den gD evtl. tatsächlich (wiederholt) nicht geeignet sein könnte. Wieso das aber eine Bewerbung im mD mittels einer temporären Sperre  ausschließen sollte, erschließt sich mir nicht.

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Die Eingangsfrage bezog sich auschließlich auf den gehobenen Dienst. Was hat auf einmal eine Bewerbung im mD damit zu tun?

Weiterhin hat auch niemand behauptet, dass man 1-2 Jahre Vorbereitungszeit für ein dann erfolgreiches AC braucht. Es war vielmehr deine Frage, ob das Vorgehen hinsichtlich der Sperre mit Art 33 GG vereinbar sei. Auch wenn du das Vorgehen des Dienstherrn nicht verstehst vermag ich hier keinen Rechtsverstoß sehen.

Asperatus:

--- Zitat von: ExSoldat am 07.04.2021 08:29 ---Ich vermute auch stark, dass es sich keinesfalls um einen Ausschluss vom Verfahren handelt. Vermutlich gibt es vielmehr - ähnlich wie auch bei der Bewerbung als Offizier bei der Bundeswehr - eine "Gültigkeitsdauer" für die Testergebnisse. Und wer ein gültiges Testergebnis "nicht geeignet" hat, für den ist im Bewerbungsverfahren eben schon bei der Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG) Schluss.

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Die Festlegung der Gültigkeitsdauer scheint für mich ein rechtskonformer Weg zu sein. Für eine "Sperre" sehe ich keine Rechtsgrundlage. Meines Erachtens hat die Verwaltung hier kein Ermessen. Es müsste mindestens eine Rechtsverordnung, besser ein Gesetz geben, welche das entsprechend beinhalten. Die Dauer der Gültigkeit einer Einstellungsprüfung in einer Rechtsverordnung festzulegen, wäre der Rechtssicherheit sicher förderlich.

Eine Sperre in einer Ausschreibung festzulegen, halte ich für rechtlich bedenklich, weil es ein Grundrecht einschränkt und nicht die konkreten Anforderungen an den Bewerber näher beschreibt.

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