Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
ABC1234:
Hallo zusammen,
ich habe im Namen eines Kollegen folgende Fragen:
Mein Kollege ist seit Dez. 2019 fest bei unserer Kommune beschäftigt und in EG 5 eingruppiert. Jetzt ist es seit geraumer Zeit so, dass er immer mehr zusätzliche Aufgaben aufgebrummt bekommt, dies geschieht teilweise hinter seinem Rücken. Er schafft es kaum noch, seinen ursprünglichen Aufgaben nachzukommen. Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind. Er hat die Vorgesetzten schon darauf angesprochen, diese weisen eine andere Eingruppierung oder Zulage jedoch einfach ab. Oftmals kommt auch die Aussage, "das ist nur das eine Mal", jedoch muss er diese zusätzlichen Aufgaben dann ständig ausführen. Dazu kommt, dass er zu 30 % schwerbehindert ist.
Hat er einen Anspruch darauf, in EG 6 eingruppiert zu werden oder zumindest eine Zulage zu bekommen?
Danke vorab.
Lars73:
Anspruch auf E6 hat er wenn dauerhaft Aufgaben übertragen wurden die eine E6 begründen. Eine Erhöhung des Umfangs der Arbeit berührt die Eingruppierung nicht. Man muss aber ja auch nur seine Arbeitszeit arbeiten. Wenn man in der Zeit die Arbeit nicht fertig bekommt informiert man den Vorgesetzten.
WasDennNun:
--- Zitat von: ABC1234 am 06.04.2021 10:48 ---Mein Kollege ist seit Dez. 2019 fest bei unserer Kommune beschäftigt und in EG 5 eingruppiert. Jetzt ist es seit geraumer Zeit so, dass er immer mehr zusätzliche Aufgaben aufgebrummt bekommt, dies geschieht teilweise hinter seinem Rücken. Er schafft es kaum noch, seinen ursprünglichen Aufgaben nachzukommen. Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.
--- End quote ---
Dann sollte er die anderen Dinge auch nicht machen.
Oder nur auf schriftliche Anweisung des Vorgesetzen diese anderen Dinge machen, wobei er jedes Mal natürlich das PA befragt, ob sich damit sein Tätigkeiten noch mit seinen auszuübenden Tätigkeiten deckt, bzw. ob der Vorgesetzte befugt war, ihm diese höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
Organisator:
--- Zitat von: ABC1234 am 06.04.2021 10:48 ---Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.
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Dies ist streng genommen abmahnungswürdig. Warum macht er denn mehr Aufgaben, als ihm übertragen sind? Und warum ist das natürlich der Fall?
Natürlich wäre es, wenn man die übertragenen Aufgaben übernimmt.
ABC1234:
--- Zitat von: Lars73 am 06.04.2021 10:50 ---Anspruch auf E6 hat er wenn dauerhaft Aufgaben übertragen wurden die eine E6 begründen. Eine Erhöhung des Umfangs der Arbeit berührt die Eingruppierung nicht. Man muss aber ja auch nur seine Arbeitszeit arbeiten. Wenn man in der Zeit die Arbeit nicht fertig bekommt informiert man den Vorgesetzten.
--- End quote ---
Erstmal danke für die Antwort. Wie bekommt er denn raus, ob die Aufgaben EG 6 begründen? Im TVÖD ist das alles so schwammig niedergeschrieben..
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