Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
ABC1234:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2021 10:53 ---
--- Zitat von: ABC1234 am 06.04.2021 10:48 ---Mein Kollege ist seit Dez. 2019 fest bei unserer Kommune beschäftigt und in EG 5 eingruppiert. Jetzt ist es seit geraumer Zeit so, dass er immer mehr zusätzliche Aufgaben aufgebrummt bekommt, dies geschieht teilweise hinter seinem Rücken. Er schafft es kaum noch, seinen ursprünglichen Aufgaben nachzukommen. Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.
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Dann sollte er die anderen Dinge auch nicht machen.
Oder nur auf schriftliche Anweisung des Vorgesetzen diese anderen Dinge machen, wobei er jedes Mal natürlich das PA befragt, ob sich damit sein Tätigkeiten noch mit seinen auszuübenden Tätigkeiten deckt, bzw. ob der Vorgesetzte befugt war, ihm diese höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
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Danke für die Antwort. Er hadert eben mit sich, weil er sich vor Konsequenzen fürchtet. Ok, vielen Dank, ich werde es ihm so ausrichten.
ABC1234:
--- Zitat von: Organisator am 06.04.2021 10:57 ---
--- Zitat von: ABC1234 am 06.04.2021 10:48 ---Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.
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Dies ist streng genommen abmahnungswürdig. Warum macht er denn mehr Aufgaben, als ihm übertragen sind? Und warum ist das natürlich der Fall?
Natürlich wäre es, wenn man die übertragenen Aufgaben übernimmt.
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Das natürlich war darauf bezogen, dass es nicht anders zu erwarten war, dass in der Stellenbeschreibung weniger und andere Sachen drin stehen, als er tatsächlich macht. Soll er sich an den Personalrat wenden?
Organisator:
--- Zitat von: ABC1234 am 06.04.2021 11:01 ---Das natürlich war darauf bezogen, dass es nicht anders zu erwarten war, dass in der Stellenbeschreibung weniger und andere Sachen drin stehen, als er tatsächlich macht. Soll er sich an den Personalrat wenden?
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Nicht als erstes. Eher, was WasDennNun beschrieben hat:
Die Stellenbeschreibung mit der Führungskraft besprechen und ihr mitteilen, welche Aufgaben aus Sicht des Tarifbeschäftigten übertragen wurden. Damit kann man der Führungskraft gegenüber klar darlegen, welche Aufgaben übertragen wurden und erledigt werden und ebenso, welche nicht.
Insoweit kann man die Stellenbeschreibung als das bewerten, was sie ist: Die Anweisung des Arbeitgebers, welche Aufgaben wahrnzunehmen sind. Und dann wäre ich auf die Argumentation der Führungskraft gespannt, die das ggf. anders sieht.
ABC1234:
--- Zitat von: Organisator am 06.04.2021 11:05 ---
--- Zitat von: ABC1234 am 06.04.2021 11:01 ---Das natürlich war darauf bezogen, dass es nicht anders zu erwarten war, dass in der Stellenbeschreibung weniger und andere Sachen drin stehen, als er tatsächlich macht. Soll er sich an den Personalrat wenden?
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Nicht als erstes. Eher, was WasDennNun beschrieben hat:
Die Stellenbeschreibung mit der Führungskraft besprechen und ihr mitteilen, welche Aufgaben aus Sicht des Tarifbeschäftigten übertragen wurden. Damit kann man der Führungskraft gegenüber klar darlegen, welche Aufgaben übertragen wurden und erledigt werden und ebenso, welche nicht.
Insoweit kann man die Stellenbeschreibung als das bewerten, was sie ist: Die Anweisung des Arbeitgebers, welche Aufgaben wahrnzunehmen sind. Und dann wäre ich auf die Argumentation der Führungskraft gespannt, die das ggf. anders sieht.
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Vielen Dank!
DiVO:
Mit 30 % ist er nicht schwerbehindert, sondern "nur" behindert.
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