Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
Organisator:
--- Zitat von: DiVO am 06.04.2021 15:59 ---Mit 30 % ist er nicht schwerbehindert, sondern "nur" behindert.
--- End quote ---
Hat das Auswirkungen auf den Sachverhalt?
Kaiser80:
--- Zitat von: Organisator am 06.04.2021 16:06 ---
--- Zitat von: DiVO am 06.04.2021 15:59 ---Mit 30 % ist er nicht schwerbehindert, sondern "nur" behindert.
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Hat das Auswirkungen auf den Sachverhalt?
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Da es sich um einen eingruppierungsrelevanten "Vorgang" handeln könnte, wäre nebem dem PR ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Bin mir nit ganz sicher, aber auch mit 30% kann man doch gleichgestellter Schwerbehinderter sein?
clarion:
Mit GdB von 30 ist der Kollege nicht schwerbehindert. Gleichgestellt wäre der nur dann, wenn er einen entsprechenden Antrag stellen würde. Diesen Antrag würde aber nur dann entsprochen werden, wenn der Arbeitsplatz gefährdet wäre oder der Kollege eine aufgrund seiner Beeinträchtigung eine spezielle Arbeitshilfe bräuchte.
Der Sachverhalt wäre aber auch mit einer Schwerbehinderung nicht anders zu bewerten. Der Kollege hat die Arbeit zu erledigen, die in der Stellenbeschreibung aufgeführt ist. Sollte dem Kollegen eine andere Aufgabe als in der Stellenbeschreibung beschrieben zugemutet werden, so sollte er entweder vom Vorgesetzten eine schriftliche Weisung verlangen (und mit dieser das höhere Entgelt anfordern) oder er sollte die Personalstelle schriftlich oder per Mail mit Personalrat in CC kontaktieren und beschreiben, dass man ständig vom Vorgesetzten höherwertige Aufgaben zugewiesen bekommt (dabei ganz konkrete Beispiele mit Datum benennen) und ausführen, dass man diese Aufgaben bei entsprechender Bezahlung auch gerne ausführen würde. Die Personalstelle möge das mit dem Vorgesetzten bitte klären.
Dann bekommt der Vorgesetzte tatsächlich Zunder oder aber die Personalstelle bewegt sich aufgrund des überzeugenden Vortrages des Vorgesetzten, dass tatsächlich höherwertige Aufgaben zu übertragen sind, und es gibt eine Höhergruppierung.
Ohne Konfliktbereitschaft entweder mit dem Vorgesetzten oder aber mit dem Personalstelle wird es nicht zu einer Lösung im Sinne des Kollegen kommen.
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