Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückzahlung Auslandszuschlag
Spid:
Wenn X einen Diebstherrn hat, ist dies das falsche Unterforum.
Hamurabi123:
:-* @Spid.
Organisator:
--- Zitat von: Hamurabi123 am 07.04.2021 16:57 ---Änderungen, die Ihre Person betreffen (z.B. Änderung der Adresse, Familienstand) dem Personaldezernat unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
--- End quote ---
Wurde denn vom Beschäftigten genau das o.g. getan? Also die Mitteilung dem Personaldezernat gemacht (und nicht der Führungskraft oder anderen)?
Hamurabi123:
Nein, X hat das versäumt. Da die Finanzierung von Organisation B an die Universität C kam (monatlich?) und Organisation B mit dem Umständen vertraut war (B hatte schriftlich ausgedrückt, dass eine Weiterförderung erfolgen würde sofern die Arbeit im remote-Modes erledigt würde und dies intern weiterleiten wollte), dachte X fälschlich, dass die Situation so geklärt wäre oder seitens B mit Universität C geklärt würde. Wie es die Umstände wollen, ist von B nicht mal so etwas wie "Entschuldigen Sie die Verwirrung..." oder ähnliches zu hören, nur, dass auf Grund der Pandemiesituation "viele Sachen unklar waren".
Organisator:
Ich fasse zusammen:
X war verpflichtet, die Änderung (hier wohl der Adresse) dem Personaldezernat mitzuteilen.
X hat diese Änderung pflichtwidrig nicht mitgeteilt
Der Zuschlag wurde daher unberechtigt weitergezahlt
--> X ist rückzahlungspflichtig.
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