Hallo,
ich befinde mich in der E6 Stufe 3 seit 2018. Von Juni 2018 bis Juni 2019 war ich in Elternzeit.
Komme ich dieses trotzdem in die Stufe 4? Wird die Elternzeit mit angerechnet? Oder gilt die Betriebszugehörigkeit?
Hier noch mal der Auszug aus dem TVV:
§ 4 Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit.
§ 5 Eingruppierung (Auszug)
(1) ...
(2) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 sind in sechs Stufen aufgeteilt. Beginnend mit der Stufe 1 erreicht der Arbeitnehmer die jeweils nächste Stufe innerhalb seiner Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4) nach folgenden Zeiten:
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.
Danke und liebe Grüße