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Stellenbewerbung Entgeldgruppe

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Isie:
@ Börnie: Der TE erhält Entgelt nach Entgeltgruppe 9a. Nach seiner Sachverhaltsschilderung vermutet Spid eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b. Das alleine war es schon wert, den Thread zu eröffnen. Dass der TE sich eine Eingruppierung in EG 9c erhofft, mag unrealistisch sein, aber diese Einschätzung hat er hier ja auch bekommen und weiß es nun.

Fragesteller:
@Isie: nein ich habe nichts schriftlich.
Er hat die Weiterbildung bezahlt und nun übe ich die Tätigkeit nachweislich aus.
Ich möchte auch nichts rückwirkend fordern...

In meinem Gespräch werde ich mitteilen wollen, dass ich ab sofort dafür bezahlt werden möchte und ansonsten die Tätigkeit nicht mehr ausübe oder mich nach einer entsprechend bezahlten Stelle umschaue.

Ich habe den Zeitpunkt abgewartet, damit ich auch ausreichend Erfahrung nachweisen kann.
Ich bin persönlich der Meinung, dass man erst schreien sollte, wenn es berechtigt ist, auch in Bezug auf das zu erhoffende Ergebnis.

Der Stellenmarkt bietet mit meiner Berufserfahrung und Spezialausbildung auch Stellen bis EG10 an.
Die Info an alle die einen als Möchtegerningenieur hinstellen.
Wenn man nichts über die Weiterbildung in Sachen Zugangsvoraussetzungen/Schwierigkeitsgrad/Stellenwert weiß, sollte man sich vllt etwas zurückhalten.

Isie:
Heißt das, du hast die auszuübende Tätigkeit von Anfang an ausgeübt und dir sollte durch die Weiterbildung das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Fachwissen vermittelt werden?

Spid:
Die geringe Güte der Rechtsmeinung zahlreicher AG zur Eingruppierung ist bekannt - und für die Eingruppierung unbeachtlich. Den AG auffordern, die Tätigkeit zu übertragen, denn die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Diese führt in E9b, denn die geschilderte Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der E9b Teil A Abschnitt II Ziff. 5: staatlich geprüfter Techniker, selbständig tätig mit besonders schwierigen Aufgaben. Ob das marktgerecht ist, ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Ein ingenieursmäßiger Zuschnitt ist vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Rechtsprechung nicht im Ansatz zu erkennen.

Fragesteller:
Nein, das ausgeschriebene Fachkenntnis habe ich durch meine Techniker erlangt.
Das Spezialgebiet wurde zuvor durch jemanden abgedeckt, der mittlerweile im Ruhestand ist.

Es handelt sich wie bereits ausführlich beschrieben um ein Spezialgebiet, welche für mich dazu gekommen ist und nur mit dieser Ausbildung zu absolvieren ist.

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