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Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung

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Spid:
Man kann auch unmittelbar weniger Gehalt bekommen, da durch Höhergruppierungen auch Gehaltsbestandteile fortfallen können. Zutreffend ist lediglich, daß im Zeitpunkt der Höhergruppierung mindestens das gleiche Tabellenentgelt erzielt wird.

pcman09:
Bei mir wäre es so, dass ich in ein paar Monaten die Stufe 3 von EG 9a erhalten würde. Durch die Höhergruppierung rückwirkend zum 1.1 in EG 9b verbleibe ich in Stufe 2. Deshalb schaue ich ja was möglich ist, würde sehr gerne erst die Höhergruppierung erhalten, wenn die Stufe 3 erreicht wurde, ist ja nicht mehr lange. Wie könnte man da vorgehen ?

Spid:
Die Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu dem Zeitpunkt vereinbaren, der Dir günstig erscheint.

pcman09:

--- Zitat von: Lars73 am 13.04.2021 09:53 ---Z.N. nach einem Monat kann man weniger bekommen als man in der alten Entgeltgruppe bekommen hätte, wenn dort ein Stufenaufstieg erfolgt wäre.

--- End quote ---

Genau das meine ich ja. Stufenaufstieg in alter EG wäre in ein paar Monaten. Durch Höhergruppierung verbleibt man in der jetzigen Stufe 2 was weniger wäre als die bald erreichte Stufe in der alten EG.  :(

pommes:
 :'(

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