Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung
Spid:
Ich habe doch nun schon mehrfach ausgeführt, daß eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung eine Vertragsänderung ist und somit mindestens implizit zwischen den Parteien zu vereinbaren ist.
pcman09:
--- Zitat von: Spid am 13.04.2021 10:07 ---Die Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu dem Zeitpunkt vereinbaren, der Dir günstig erscheint.
--- End quote ---
Das hört sich gut an, also kann man an den Arbeitgeber herantreten und bitten die Änderung nicht rückwirkend zum 1.1 sondern erst später durchzuführen. Wäre das definitiv möglich, auch wenn für andere Kollegen im gleichen Bereich dies für den 1.1. bereits umgesetzt und von denen so unterschrieben wird?
Spid:
Eine rückwirkende Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist ohnehin nicht möglich. Erbrachte Arbeitsleistung läßt sich nicht rückabwickeln.
pcman09:
Mhm..andere Kollegen haben den Vertrag schon vorliegen und dort steht Änderungsvertrag von EG9a in EG9b, Änderung rückwirkend zum.1.1.21. soll mir auch egal sein.
Ich brauche nichts rückwirkend, hätte die Höhergruppierung gerne erst in den nächsten Monaten wie gesagt. Sollte man dies so ansprechen bei der Personalabteilung?
Spid:
Ohne Kenntnis der inneren Organisation Deines AG kann nicht beurteilt werden, wer bei Deinem AG dafür zuständig ist.
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