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Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: pcman09 am 13.04.2021 10:12 ---
--- Zitat von: Spid am 13.04.2021 10:07 ---Die Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu dem Zeitpunkt vereinbaren, der Dir günstig erscheint.

--- End quote ---

Das hört sich gut an, also kann man an den Arbeitgeber herantreten und bitten die Änderung nicht rückwirkend zum 1.1 sondern erst später durchzuführen. Wäre das definitiv möglich, auch wenn für andere Kollegen im gleichen Bereich dies für den 1.1. bereits umgesetzt und von denen so unterschrieben wird?

--- End quote ---

Im Kern kann man nicht rückwirkend höhergruppiert werden, da man ja nicht rückwirkend vom AG Tätigkeiten übertragen bekommen kann. So weit ist das ja geklärt.
Was man da mit den Kollegen aushandelt...manche Personaler meinen es ja nur gut, haben aber keinen Überblick

Und du kannst diese Wisch ja nehmen, dort ein Datum für den Startzeitpunkt reinschreiben und dann unterschreiben.
Oder denjenigen der den Wisch erzeugt hat sagen welches Datum du dort rein haben willst.
Soll der AG sich doch freuen, spart er in den ersten Monaten doch Geld!
Wenn der AG das dann nicht unterschreiben will, dann muss man darüber reden.

pcman09:
@WasDennNun:

Danke für die Infos! Also am besten den Unterzeichner bitten das Datum der Höhergruppierung so zu ändern, dass es mindestens 1 Tag nach dem Erreichen der neuen Stufe in meiner jetzigen EG liegt, richtig? Und dann Mal sehen was sich tut und ob es durch geht. So wie du es ausführst sollte es ja möglich sein und eigentlich nichts dagegen sprechen. Ggf. wollte man mit der rückwirkenden Höhergruppierung zum 1.1. einige Kollegen einen Gefallen tun, einen diese schon in der Endstufe sind, ist dies ja durchaus positiv für sie.

Und alternativ den Vertrag einfach ruhen zu lassen und erst nach Erreichen der höheren Stufe abzuschicken wird wohl schwierig, weil es noch paar Monate sind und da sicher mehrmals nachgefragt wird, wann dieser nun zugesendet wird, oder?

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Maßgeblich ist die Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

WasDennNun:

--- Zitat von: pcman09 am 13.04.2021 11:27 ---@WasDennNun:

Danke für die Infos! Also am besten den Unterzeichner bitten das Datum der Höhergruppierung so zu ändern, dass es mindestens 1 Tag nach dem Erreichen der neuen Stufe in meiner jetzigen EG liegt, richtig?

--- End quote ---
Es geht um das Datum der Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten, die dann eine Höhergruppierung zur Folge haben.

Das Datum einer Unterschrift ist hierfür irrelevant.
Also könnten die Unterzeichner eben genau das unterschreiben:
Hiermit werden die blabla Tätigkeiten zum 1.x.21 übertragen, blbla ist somit ab dem 1.x21 in der EGzzz

(letzteres ist eigentlich überflüssig, kann aber helfen, damit alle es schnallen.

pcman09:
Danke dir. Das wollte ich wissen. Werde es so angehen, dass die Höhergruppierung erst ein paar Monate später mit erreichen der höheren Stufe umgesetzt wird und dann mal schauen.

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