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Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?

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Spid:
Das ist so zu verstehen, daß weder die Infektion mit noch Symptome einer Infektionskrankheit einem Urlaubsantritt entgegenstehen, sofern keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während des Urlaubs auf, ist die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Grundlage ist naheliegenderweise das BUrlG und die dazu ergangene Rechtsprechung.

Sascha92:
Aber ich konnte meinen Urlaub ja nicht nehmen.
Irgendwie verstehe ich dies nicht. Es geht um 2 Wochen Urlaub der einfach gestrichen wurde. Denn arbeiten konnte ich auf Grund der Symptome und der Quarantäne nicht.

Spid:
Inwiefern wäre er einfach gestrichen worden? Du hattest ihn doch zum entsprechenden Zeitpunkt beantragt und er wurde ja offenkundig auch gewährt. Eine Quarantäne steht dem Urlaub nicht entgegen und schließlich liegt das Risiko für urlaubsstörende Ereignisse grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorlag bzw. diese nicht durch Attest nachgewiesen worden ist, kommt §9 BUrlG nicht zur Anwendung.

Sascha92:
Der Arzt schreibt bei einer Corona Infektion nicht krank. Das macht das Gesundheitsamt. Aber diese Bescheinigung reicht anscheinend nicht aus und ist nicht mit einer AU vom Hausarzt gleichgestellt.

Spid:
Es schreiben sie einige krank, mir fällt da bspw. Heribert Prantl ein. Maßgeblich ist aber die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Das hat mit einer Quarantäne überhaupt nichts zu tun.

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