Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verweigerung Homeoffice
Frauken:
Ja, das stimmt, der Corona ASVO ist wachsweich, aber er besagt ganz klar, dass Home Office angeboten werden "muss" und nur dann nicht, wenn Gründe dagegen stehen. Und ich sehe keine Gründe. Allenfalls, dass die Behörde die Digitalisierung verpennt hat. Ich wiederhole für mich selbst: Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.
Edit: Nicht TVÖD sondern Corona ASVO
Börnie:
--- Zitat von: Frauken am 19.04.2021 15:59 ---Ja, das stimmt, der TVÖD ist wachsweich, aber er besagt ganz klar, dass Home Office angeboten werden "muss" und nur dann nicht, wenn Gründe dagegen stehen.
--- End quote ---
Wo regelt denn der TVöD denn ganz klar bitte, dass Heimarbeit angeboten werden muss?
Frauken:
Sorry, hab mich vertippt, nicht der TVÖD sondern die Corona ASVO, natürlich nichts mit TVÖD, Sorry nochmal.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html;jsessionid=82D7156264A2D1545763481AA03C50B3.delivery1-replication#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText4
Spid:
Der TVÖD regelt einen solchen Unfug überhaupt nicht - und nicht vorhandene Telearbeitsplätze oder sonstige fehlende Möglichkeiten infrastruktureller oder technischer oder organisatorischer Natur sind genau die Gründe, die einen AG von der Pflicht, sog. Homeoffice - was auch immer das sein mag - anzubieten: nämlich die in der Corona-ArbSchV genannten betrieblichen Gründe.
Frauken:
--- Zitat von: Spid am 19.04.2021 16:14 ---Der TVÖD regelt einen solchen Unfug überhaupt nicht - und nicht vorhandene Telearbeitsplätze oder sonstige fehlende Möglichkeiten infrastruktureller oder technischer oder organisatorischer Natur sind genau die Gründe, die einen AG von der Pflicht, sog. Homeoffice - was auch immer das sein mag - anzubieten: nämlich die in der Corona-ArbSchV genannten betrieblichen Gründe.
--- End quote ---
Richtig. Allerdings ist in einem Jobcenter, wo sowieso kein Kundenkontakt stattfindet, das "nicht" anbieten von Telearbeit oder Home Office ein Eingeständnis darin, dass man die Digitalisierung verschlafen hat. Aber du hast völlig Recht, wenn der Arbeitgeber sagt, es geht nicht, besagt auch die ASVO, es geht nicht, dann ist das letzte Wort (leider) gesprochen, und ich als Arbeitnehmer würde dann auch pünktlich den Hammer fallen lassen und meinem Arbeitgeber den Mittelfinger zeigen, falls er über Vertrag nochmal was von mir verlangt ohne schriftliche korrekte Anordnung.
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